Nr. 158. 855
Regierungs-Blatt
für das
Grohherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 4. Oktober 1915.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Grabreden Nichtgeistlicher bei Bestattungen
mit militärischer Trauerparade. (2) Bekanntmachung, betreffend
den während des gegenwärtigen Krieges Allerhöchst angeordneten
Ausfall des Unterrichts.
I. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 25. September 1915, betreffend Grabreden Nichtgeistlicher
bei Bestattung mit militärischer Trauerparade.
Die nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden kommandierenden
Generals des IX. Armeekorps wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht
mit dem Anfügen, daß die bestehenden Vorschriften des Landesrechts
über die Grabreden Nichtgeistlicher auf den evangelisch-lutherischen Friedhöfen
unberührt bleiben.
Schwerin, den 25. September 1915.
Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien
Abteilung für geistliche Angelegenheiten. des Innern.
Im Auftrage: Mühlenbruch. Im Auftrage: Zickermann.
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