58 II. Teil. Heutige staatsrechtliche Stellung der Oberlausitz.
zogen und der Regierung übertragen. Doch verbleibt ihnen der Teil
ihrer bisher geführten Derwaltung, welcher sich nicht auf Landesan-
gelegenheiten der Drovinz bezieht, sowie die Derwaltung der blos pro-
vinziellen Assekuranzanstalten, und zwar fällt dieselbe entweder sämmt-
lichen Ständen, oder blos dem Landkreise, oder blos der Ritterschaft, oder
blos den Dierstädten anheim. Diese Derwaltung, sowie die durch Der-
trag zwischen dem Landkreise und den Dierstädten festgesetzte Aus-
gleichung mehrerer die ganze Drovinz treffender, aber nicht völlig gleich-
mäßig verteilter Leistungen, bedingen das Dorhandensein von Orovinzial-
bedürfnissen, welche teils die sämmtlichen Stände, teils nur den Land-
kreis, teils nur die Ritterschaft treffen. Die zur Deckung dieser Bedürf-
nisse erforderlichen Steuern oder Beiträge werden meist auf Beschluß
der betreffenden Stände von der Regierungsbehörde ausgeschrieben, von
den Ortseinnehmern erhoben und an die königliche Steuerbehörde des
Candkreises abgeliefert. In gewissen Fällen bedarf es zur Ausschreibung
einer Genehmigung der Regierungsbehörde.
V. Gemähr der Arkunde.
Die Urkunde, deren Inhalt wir dargestellt haben, hat endlich, nach
Analogie der Derfassungs-Urkunde, eine besondere Gewähr erhalten.
Mach § 55 derselben soll sich das vom Thronfolger oder Regierungs-
verweser bei seinem Regierungsantritte gegebene Dersprechen, die Der-
fassung des Landes schützen zu wollen, gleichzeitig mit auf den Inhalt
dieses Dertrages richten, und ein Exemplar der hierüber aufsgenommenen
Urkunde den Oberlausitzer Ständen zur Aufbewahrung in ihrem Archive
übergeben werden. Diese Urkunde, wie solche bei den beiden letzten
Thronbesteigungen aufgenommen worden ist, lautet: „Bei dem Antritte
Unserer Regierung haben Wir am heutigen Tage, in Gegenwart der
mitunterzeichneten Staatsminister und der Hräsidenten der ersten und
zweiten Kammer der Ständeversammlung, gemäß § 158 der Der-
fassungs-Urkunde und § 55 der Urkunde vom 17. November 1834, die