Full text: Die staatsrechtliche Stellung des Königlich Sächsischen Markgrafentums Oberlausitz.

Vorwort. 
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Diese Abhandlung ist der Juristenfakultät zu Leipzig als Jnaugural- 
dissertation vorgelegt und von ihr approbiert worden. 
Bezüglich des Themals habe ich Michts vorauszuschicken. Es recht- 
fertigt sich dasselbe durch sich selbst, als ein für das Sächsische Staats- 
recht höchst wichtiges, dabei eine Reihe Fragen mehr allgemeiner Tkatur 
aufrührendes, leider aber nur äußerst wenig gekanntes. 
Einzelne Bemerkungen verdanke ich Anderen, so eine Derrn Geh. 
Dofrat Drof. Dr. Wach, eine Herrn Professor Dr. Fricker. Nachdem 
die Arbeit der Fakultät vorgelegen hatte, habe ich noch einige 
Aenderungen an derselben vorgenommen. Ich bin hierbei auf einige 
DOunkte durch Derrn Geh. Hofrat Drof. Dr. Friedberg hingewiesen 
worden. Ebenso hat mich das Referat des Derrn Geh. Hofrat Hrof. 
Dr. Binding zu genauerer Beleuchtung zweier Dunkte veranlaßt. 
Mit Guellen bin ich bei der ersten Ausarbeitung auf das Freund- 
lichste durch Derrn DOrof. Dr. Fricker ausgestattet worden, und drängt 
es mich, dies an dieser Stelle dankend hervorzuheben. 
Doffentlich wird die Arbeit dazu beitragen, bei ihren Lesern das 
Interesse für den schönen Landesteil im Osten unseres Vaterlandes, mit 
dem sie sich beschäftigt, zu erwecken. 
Der Derfasser.
	        
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