Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr.  5999.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  19.  Dezember  1864.,  betreffend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Gemeinde-Chaussee
  von  Oberndorf  an  der  Gießen-Weilburger  Staatsstraße  im  Kreise
Wetzlar,  über  Bonbaden,  Neukirchen,  Kraftsolms  und  Kröffelbach  bis  zur
Nassauischen  Landesgrenze.

Na  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Gemeinde-Chaussee
  von  Oberndorf  an  der  Gießen-Weilburger  Staatsstraße  im
Kreise  Wetzlar,  Regierungsbezirk  Coblenz,  über  Bonbaden,  Neukirchen,  Kraffsolms
  und  Kröffelbach  bis  zur  Nassauischen  Landesgrenze  genehmigt  habe,  verleihe
  Ich  hierdurch  den  Gemeinden  Oberndorf,  Braunfels,  Bonbaden,  Neukirchen,
  Kraftsolms  und  Kröffelbach  das  Expropriationsrecht  für  die  zu  dieser
Chaussee  erforderlichen  Grundslücke,  imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme  der
Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materlalien,  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen
  bestehenden  Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straße.  Zugleich  will
Ich  den  genannten  Gemeinden  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen
Unterhaltung  der  Straße  das  ch  ur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den
Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,
  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,
  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,
wie  diese  Bestimmungen  auf  den  Staaks-Chausseen  von  Ihnen  angewandt
werden,  hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chaufsseegeld  -Tarife  vom
29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen
  auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erxlaß  ist  durch  die  Gesetz=  Sammlung  zur  öffenklichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  19.  Dezember  1864.

Wilhelm.
v.  Bodelschwingh.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

(Nr.  6000.)