Full text : Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(176)

J.
Bestand  der

in  dem  im  Brandkataster  unter  Vo#

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Bemer

1)  Die  Spalten  mit  den  Uiberschriften:  „verheirathet,“  „verwittwet,“  „geschieden,“  „ledig,“  „taub—
stumm,“  „blindgeboren,“  und  „Auslaͤnder“  werden  dadurch  ausgefuͤllt,  daß  in  derselben  geile,  in  wel,
cher  vorn  der  Name  steht,  die  Ziffer  1.  bei  jeder  Person  in  die  betreffenden  Spalten  eingeruͤckt  wird.
Eheleute,  welche  wegen  ihrer  Gewerbsverhaͤltnisse,  oder  aus  andern  Ursachen  in  verschiedenen  Ort—
schaften  und  nicht  beisammen  wohnen,  sind  ihrem  Geschlechte  nach  in  der  Rubrik:  „Eheleute“  beson,
ders  anzugeben.

2.)  Die  Altersjahre  sind  mit  der  Jahl  des  letzken  Geburtstages  anzugeben,  den  jedes  Individuum  bie
mit  dem  i  sten  Decbr.  1834.  erlebt  hat.

3.)  Die  Confession  ist  mit  dem  Zeichen  L.  lutherisch,  K.  katholisch,  R.  reformirt,  G.  griechisch,  J.  Israe—
lit  anzugeben.  "

4.)  In  der  Spalte  für  „Stand  oder  Gewerbe“  ist  bei  den  Söhnen  im  klterlichen  Hause  und  andern  jun,
gen  und  kein  selbsiständiges  Gewerbe  kreibenden  Personen  männlichen  Geschlechts  anzugeben:  ob  sie  Gesellen
  oder  Handwerkslehrlinge,  Gymnasiasten,  Schüler  technischer  und  anderer  Anstalten  sind?  oder  ob  sie
den  Aeltern  in  der  Landwirthschaft  u.  s.  w.  beistehen  oder  müßig  aufliegen,  wogegen  bei  Personen  weibli