Full text: Handbuch der bayerischen Distrikts-Verwaltungs-Behörden.

XVIII Uebersicht des Inhalts. 
III. Vom Aufenthalte . 
Aufenthaltsrecht der Inländer 
Zulässigkeit der Ausweisung 
Aufenthaltsrecht und RAusweisung! der Aiueländer 
Zuständigkeit 
Beschwerderecht 
IV. Schlußbestimmungen 
Aeltere Gesetzgebung über Heimat 
Fünfzehnter Abschnitt. 
SBas Armenwmessen 
Gesetz vom 29. April 1869, die öffentliche Armen= und krae betr. 
Erste Abtheilung. Allgemeine Bestimmungen 
Zweck und Aufgabe der Armenpflege 
Hilfsbedürftigkeit 
Beschränkung des unterstützungsanspruchs 
Zweite Abtheilung. Von der örtlichen Armenpflege 
Erster Abschnitt. Von den Verbindlicheiten und erepenrüch der 
Gemeinden 
Unterstützung von Dienstboten 
Unterstützung von Fremden. 
Herstellung der zur Armenpflege nothwendigen Eimichtungen 
Zweiter Abschnitt. Von den Hilfsquellen der örtlichen Armenpflege 
Dritter Abschnitt. Von den Krankenkassen und Krankenkassebeiträgen 
Vierter Abschnitt. Von dem Armenpflegschaftsrathe 
A. Bestellung des Armenpflegschafterathes 
B. Wirkungkreis der Armenpflege 
C. Geschäftsgang. 
Dritte Abtheilung. Von der Distriktsarmenpflege 
Vierte Abtheilung. Von der Kreisarmenpflege. 
Fünfte Abtheilung. Von dem Aussichtorechte und der Zuständigkei der 
Staatsbehörden. . 
Sechste Abtheilung. Strafbesimmungen. 
Siebente Abtheilung. Schlußbestimmungen 
I. Rettungsanstalten für verwahrloste Kinder 
II. Pflege fremder Kinder 
III. Sparkassen 
IV. Leihanstalten . . . . 
V. Sammlungen . . . . 
VI. Zulassung zum Armenrecht 
Anhang. Formulare der Etats-Rechnungen 
Sechzehnter Abschnitt. 
Gewerbe, Industrie und Pandel 
Gesetz vom 20. Januar 1868, Gewerbe, Industrie und Handel betr. 
I. Allgemeine Bestimmungen . 
Freiheit des Gewerbsbetriebes für Inlaͤnder und Aueländer. 
Seite 
495 
496 
500 
501 
502 
bos 
510 
511 
512 
585
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.