46 Amtéorganisation.
Die Vorrückung in eine höhere Besoldungsklasse bleibt für jeden
einzelnen Fall der Allerhöchsten Bestimmung vorbehalten.
6.
Die jährlichen Bezüge des Bezirksamtmanues bestehen:“)
1)) in einer Beseldung und zwar:
in der I. Klasse von 2000 fl.
„„ I.,, 13800 fl.
b„ , MI.,, 1500 fl.
2) in einem Reisekosten-Aversum von 500 bis 800 fl., je nach den
Verhältnissen des Amtes.
Wird dem Bezirksamtmann eine Dienstwohnung angewiesen, so
hat derselbe hiefür 100 fl. jährlichen Miethzins zu entrichten und den
verordnungsmäßigen Bestimmungen über Unterhaltung der Dienstwohnungen
zu genügen.
Die Bezüge des Bezirksamtsassessors bestehen in einer Jahresbesoldung:
in der I. Klasse von 1200 fl.
?5*?½ II. » 1000 fl.
„ „" HM. „ „ 800 fl.
Durch F. M. E. vom 29. August 1862 Nr. 10661 ist die Dienstes-Caution
der Bezirksamtmänner und der exponirten Afsessoren auf 200 fl. entsprechend der
XI. Klasse § 18 der A. V. vom 19. Februar 1819 über Amtsbürgschaften betr.,
"estgesetzt worden.
Die Aufstellung der Bezirksamtsdiener erfolgt durch Königlich Allerhöchste
Ernennung und vorbehaltlich bereits erworbener Rechte in widerruflicher
Weise.
Die Bezirksamtsdiener erhalten einen jährlichen Functionsbezug von
400 fl.
Der Allerhöchsten Entschließung bleibt es vorbehalten, auf Antrag
der Staatsmivisterien des Inuern und der Finanzen den durch Alter
oder Unglück dienst= und erwerbsunfähig gewordenen Bezirksamtsdienern,
soferne dieselben zur Zufriedenheit gedient haben, und ebenso den Wittwen
und Waisen derselben, welche kein zu ihrem Unterhalte hinreichendes
Vermögen besitzen, ständige Unterhaltsbeiträge unter Rücksichtnahme auf
die Bestimmungen der Dienstespragmatik anweisen zu lassen.
9.
Bezüglich der Regiekosten wird nachstehendes bestimmt:
1) Jedem Bezirksamte wird ein Jahresaversum:
*) K. A. Entschl. v. 23. Juni 1864 R. Bl. S. 738. „Die Verhältnisse der unmittelbaren
Staatsdiener betr.“ Künftig findet bei der Gehaltsregulirung
keine Ausscheidung von Standes= und Dienstgehalt Statt. Jede Beförderung
eines unmittelbaren Staatsdieners im Verwaltungsdienste ist nach
Ablauf der ersten 3 Jahre seiner Anstellung sogleich definitiv.