Amtsorganisation. 47
a) für den Unterhalt von 2 bis 3 Schreibern von 660 bis
900 fl., und zwar:
für den 1. Schreiber von 360 fl.
r½ » 2. r“ 7" 300 fl.
„ „ 3. „ „ 240 fl.
b) für Kanzleibedürfnisse von 200 bis 300 fl. und
c) für Beheizung der Amtslocalitäten 150 fl. bis 230 fl.“)
ausgeworfen.
2) Die Bezüge des Schreiberpersonale sind in den festgesetzten Beträgen
unverkürzt an die Betheiligten zu verabfolgen.
3) Die sonstigen Regiebedürfnisse für Buchdrucker= und Buchbinderkosten,
Amtsinventarstücke, öffentliche Blätter und Schriften, Porti,
Miethzinse und kleine Reparaturen der Amtslocalitäten, sowie
außerordentliche Diäten und Reisekosten werden besonders festgestellt
und verrechnet.
10.
Der Wirkungskreis der Bezirksämter umfaßt im Allgemeinen alle
Geschäftszweige, welche bisher der Zuständigkeit der Landgerichte als
Distriktsverwaltungsbehörden überwiesen waren.
811.
Der Bezirksamtmann leitet die Geschäfte unter seiner ausschließlichen
persönlichen Verantwortlichkeit.
Er hat alle Einläufe selbst zu eröffnen und für deren entsprechende
Erledigung Sorge zu tragen. «
Von ihm sind alle Concepte und Ausfertigungen zu unterzeichnen.
Ausfertigungen ohne seine Unterschrift sind ungiltig.
Bei wichtigen Vorfällen, es sei bei Tag oder bei Nacht, hat er
sich sogleich an Ort und Stelle zu begeben.
Ohne ausdrückliche Genehmigung der vorgesetzten Kreisregierung
darf er sich nicht über 24 Stunden aus seinem Amtsbezirke entfernen.
Dem ihm untergeordneten Amtspersonale kann er Urlaub bis zu
3 Tagen ertheilen. Urlaub über 3 Tage muß durch ihn bei der Kreisregierung
nachgesucht werden.
12.
Der Bezirksamtsassessor ist dem Bezirksamtmann untergeordnet,
und hat sich nach dessen Anweisung den ihm übertragenen Geschäften zu
unterziehen.
*) Nach F.M. E. vom 31. Oct. 1862 darf das Geldaversum für Beheizung
der Amtslocalitäten zu ½/ den Amtsvorständen vorschußweise verabfolgt werden.
Der k. A. Verordn. vom 22. Febr. 1866, R. Bl. Nr. 242 bestimmt bezüglich
der Theilung der Holzgeldaversen beim Wechsel von Amts= und Gerichtsvorständen
als Ratum
für die Monate November, Dezember, Januar und Febrner.. “
für März, April, Mai, September und Octobber
für Juni, Juli und Augu ............—