Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

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Nr.  106.  1915.  621

Als  Sicherungen  sind  bei  A.E.G.-System  zu  verwenden:
bis  25  Amp.  Normal-Elemente  Größe  E  II
von  25—  60  „  «  »  »  *rT  System  Geadul
von  60—100  „  „  „  „  ElV
Bei  größeren  Stromstärken  wird  auf  Anfrage  von  Fall  zu  Fall  entschieden.
Als  Sicherungspatronen  sind  nur  solche  für  500  Volt  und  zwar  bis  60  Amp.  zu
verwenden.

*s  12.

Die  Motoren  müssen  in  bezug  auf  Ausführung  den  Vorschriften  der  Maschinennormalien
  des  V.D.E.  genügen.

Wechselstrommotoren  (Einphasen-Motoren)  sind  nur  bis  ¼  P8.  Leistung  zulässig.

Motoren  höherer  Leistung  müssen  Drehstrom-Motoren  (Dreiphasen-Motoren)  sein.

Motoren  mit  Kurzschlußanker  sind  nur  bis  2  P8.  zugelassen.  Alle  größeren  Motoren
  sind  mit  Schleifringanker  zu  versehen.  Die  Einicha  tstromstärke  der  Kurzschlußanker-Molore
  darf  das  2½fache  der  normalen  Vollaststromstärke  nicht  überschreiten.  Das
Werk  kann  für  Motoren,  welche  diesen  Anforderungen  nicht  entsprechen,  den  Anschluß
verweigern  bezw.  den  Betrieb  solcher  Motoren  untersagen.

Alle  Motoren  mit  Schleifringanker  müssen  Anlaßwiderstände  für  Anlauf  mit

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voller  Belastung  haben.

Sicherungen  sind  bei  Motoren  mit  Kurzschlußanker  für  2½fache,  bei  den  übrigen
Motoren  für  1½fache  Betriebsstromstärke  zu  bemessen.

Für  den  Anschluß  von  Motoren  mit  stark  wechselnder  Belastung,  wie  z.  B.  Moloren
  für  Fahrstühle,  Aufzüge,  Krane  usw.  behält  sich  das  Werk  weitere  besondere  Bestimmungen
  vor,  die  sich  zur  Beschränkung  der  Anlaufstromstärke  und  des  allmählichen
Abfallens  des  Betriebsstromes  beim  Ausschalten  auf  die  Ausbildung  und  Schaltung  der
Aulaß=  und  Regulierapparate  erstrecken.  «

Motoren  über  2  PS.  und  Apparaten  über  10  Amp.  Stromverbrauch  sind  Amperemeler

  dauernd  vorzuschalten.  Bei  transportablen  Motoren  sind  Ausnahmen  zulässig.

Motoren  in  Dreschwagen  sind  jedoch  stets  mit  Amperemeter  zu  versehen.

Alle  Motoren  über  10  Amp.  Stromverbrauch  sind  mit  Nullspannungsausschaltern
zu  versehen.  Sind  mehrere  Motoren  in  einer  Anlage  vorhanden,  so  genügt  ein  allen
Motoren  vorgeschalteter  Nullspannungsausschalter.

Motoren  in  Dreschwagen  sind  mit  Nullspannungs=  und  Maximalschutz  zu  versehen.

In  Betrieben,  die  nicht  direkt  feuergefährlich  sind,  in  denen  jedoch  explosible
Staubmengen  auftreten,  sind  gekapselte  oder  aber  bei  Luftzuführung  von  außen  ventiliert
  gekapselte  Motoren  zu  verwenden.  ·

Dies  gilt  auch  für  landwirtschaftliche  Betriebe  bei  Vorhandensein  von  explosiblen
Staubmengen,  wenn  es  nicht  möglich  ist,  die  Motoren  hinsichtlich  ihrer  Aufstellung
vor  großen  Staubmengen  zu  schügzen.

.Transportable  Motoren  lud  nur  zulässig,  wenn  an  der  Steckdose  eine  Ausschaltervorrichtung
  angebracht  ist,  welche  das  Bedienen  der  Steckdose  in  spannungslosem  Zustande
  gestattet.  ·

Sämtliche  Apparate,  Steckdosen,  Schalter  usw.,  in  denen  2  Phasenleitungen  angeschlossen
  sind,  müssen  für  Spannungen  von  mindestens  380  Volt  konstruiert  sein.

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