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weigerte, das Land herauszugeben. Da Friedrich August I. viel Geld
brauchte, so erbot er sich, seinen Ansprüchen zu entsagen, sobald ihn
der Herzog mit einer Abfindungssumme entschädigen würde. Dieser
zahlte 1 100 000 Gulden heraus und unser Kurfürst verzichtete nun
auf Sachsen-Lauenburg.)
Seite 12 haben wir das Stammland der sächsischen Fürsten
kennen gelernt. Zu Friedrich August I. Zeiten besaß Sachsen nur
noch einen kleinen Theil desselben, und zwar das Amt Petersberg,
welches aber die Sachsen werth und theuer hielten, da hier die Wiege
des Stammvaters ihrer Fürsten — Konrad von Wettin — gestanden
hatte. Dieser letzte Rest der alten Grasschaft Wettin ging für die
Summe von 120 000 Mark für immer an das jetzige Königreich
Preußen über. Außerdem ergriff Friedrich August noch andere Mittel,
um sich die fehlenden Gelder zu verschaffen. Er borgte bei den
benachbarten Regierungen und setzte dafür z. B. das Amt Borna und
einige andere Aemter als Pfand ein. Werden Pfänder nicht wieder
eingelöst, so verfallen sie und gehen für den früheren Eigenthümer
verloren. Dies würde auch mit den verpfändeten Aemtern geschehen
sein, hätten Friedrich Augusts Regierungsnachfolger nicht für Rück-
zahlung der geliehenen Gelder und für Einlösung des Pfandes
Sorge getragen, wodurch sie für Sachsen den Verlust schöner Länder-
striche abwendeten.
Der nordische Krieg.
a) Sachsen unterstützt Volen im Kriege gegen die Türkei und gegen den
schwedischen König Karl XII. Uiederlage bei Fraustadt. Das schwedische
Heer in LSachsen. Altranstädter Friede.
Als unser Kurfürst den polnischen Thron bestieg, umfaßte sein
Königreich, wie oben erwähnt, 12 000 Quadratmeilen. Früher war
Polen noch größer, hatte aber an die Türkei und an Schweden in
unglücklichen Kriegen große Provinzen abtreten müssen. Bei seiner
Thronbesteigung gab der neue König von Polen das feierliche Ver-
sprechen, die abgerissenen Theile wieder zurück erobern zu wollen.
Die Ausführung dieses Planes greift sehr tief in die sächsische Geschichte
ein, und es muß deshalb hier ausführlich darauf eingegangen werden,
so fern auch sonst Polens Geschichte unserm Sachsenlande liegt.
*) Diese Verzichtleistung bezog sich nur auf das damalige Regentenhaus.
Die Erbansprüche, die Sachsen 1865 nach dem Erlöschen dieses Fürstenhauses
auf Lauenburg erhob, waren keineswegs so unberechtigt, als manche aus-
ländische Zeitungsschreiber wissen wollten.