Metadata : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

Verhandlungen  mit  dem  süddeutschen  Zollvereine.  365

preußischen  Gewerbefreiheit  widersprachen.  Da  die  gleichmäßige  Besteue—
rung  der  inländischen  Konsumtion  mithin  unausführbar  blieb,  so  bestand
die  preußische  Finanzpartei  hartnäckig  auf  der  Einführung  von  Ausglei—
chungsabgaben.  Die  an  sich  richtige  Meinung,  daß  jede  Zollgemeinschaft
die  annähernde  Gleichheit  der  indirekten  Steuern  voraussetze,  war  seit
dem  Jahre  1818  eine  der  leitenden  Ideen  der  preußischen  Handelspolitik.
Die  Berliner  Finanzmänner  hatten  sich  so  tief  in  diesen  Gedanken  ein—
gelebt,  daß  sie  ihn  alsbald  mit  fiskalischer  Härte  auf  die  Spitze  trieben.
Die  Ausgleichungsabgaben  sind  lange,  wesentlich  durch  Preußens  Schuld,
ein  wunder  Fleck  der  Zollgesetze  geblieben;  sie  belästigten  den  Verkehr  und
brachten  geringen  Ertrag,  auch  nachdem  sie  späterhin  die  rein  fiskalische
Gestalt  der  „Übergangsabgaben“  annahmen.

Irrte  Preußen  in  dieser  Frage,  so  erhoben  auch  die  Südstaaten
höchst  unbillige  Ansprüche.  Sie  verlangten  anfangs  eine  völlige  Umge—
staltung  des  Tarifs  und  fanden  namentlich  die  preußischen  Zölle  auf
Baumwollenwaren  unerträglich  hoch,  da  sie  selbst  noch  fast  gar  keine
Baumwollenspinnereien  besaßen.  Und  doch  konnte  Preußen  nicht  nachgeben.
  Sachsens  Eintritt  stand  bevor,  die  preußische  Industrie  klagte  laut
über  die  drohende  Mitwerbung  des  Erzgebirges;  in  solcher  Stunde  die
Zölle  herabzusetzen,  schien  selbst  dem  Freihändler  Maassen  nicht  ratsam.
Auch  die  von  Württemberg  geforderte  Herabsetzung  der  Zuckerzölle  ging
nicht  durch;  die  Interessen  der  mächtig  aufblühenden  Magdeburgischen
Rübenzuckerindustrie  durften  nicht  preisgegeben  werden.  Desgleichen  die
gefürchteten  preußischen  Transitzölle  blieben  noch  unentbehrlich  als  ein
sanfter  Wink  für  die  Nachbarn.  Überhaupt  war  die  Lage  des  Augenblicks
  der  Vereinfachung  des  Tarifs  keineswegs  günstig;  Preußens  Staatsmänner
  ahnten,  daß  die  süddeutschen  Höfe  in  einer  nahen  Zukunft  die
Farbe  wechseln,  mit  schutzzöllnerischem  Eifer  auf  die  Erhöhung  der  Zölle
dringen  würden.  Lebhafter  noch  als  dieser  staatswirtschaftliche  Kampf
entbrannte  der  „staatsrechtliche  Streit“,  wie  man  in  München  zu  sagen
pflegte.  Die  verständige  Bestimmung  der  preußisch-hessischen  Verträge,
wonach  Preußen  in  der  Regel  allein  die  Handelsverträge  für  den  Zollverein
  schließen  sollte,  galt  dem  bayrischen  und  dem  württembergischen  Hofe
als  eine  schimpfliche  Unterwerfung;  sie  forderten  unbedingte  Gleichheit  in
allem  und  jedem.

So  mannigfache  sachliche  Bedenken  ins  gleiche  zu  bringen,  konnte
nur  erprobter  staatsmännischer  Kraft  gelingen.  Die  oberdeutschen  Höfe
aber  hatten,  töricht  genug,  zwei  junge  Subalternbeamte  für  diese  schwierige
Mission  bevollmächtigt,  vermutlich  nur  aus  Sparsamkeit.  Die  Ersparnis
sollte  ihnen  teuer  zu  stehen  kommen.  Eichhorn  hatte  an  den  Unterhändlern
  der  Kleinstaaten  schon  des  Wundersamen  viel  beobachtet;  eine
Persönlichkeit  wie  dieser  württembergische  Bevollmächtigte,  der  Assessor
Moritz  Mohl,  war  ihm  noch  nicht  vorgekommen.  Die  Diplomatie  in