Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr.  6016.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  9.  Januar  1865.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Kreis-Chaussee
im  Kreise  Aschersleben,  von  Schneidlingen  an  der  Magdeburg-Erfurter
Staatsstraße  nach  Cochstedt  einerseits  und  nach  Börnecke  andererseits.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Kreis-Chaussee
  im  Kreise  Aschersleben,  Regierungsbezirk  Magdeburg,  von  Schneidlingen
  an  der  Magdeburg-Erfurter  Staatsstraße  nach  bochstert  einerseits  und
nach  Börnecke  andererseits  genehmigt  habe,  verleihe  Ich  hierdurch  dem  Kreise
Aschersleben  das  Expropriationsrecht  für  die  zu  dieser  Chaussee  erforderlichen
Grundstücke,  umgleichen  das  Recht  zur  Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,
  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden
Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straße.  Zugleich  will  Ich  dem  gedachten
Kreise  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhalkung  der  Straße
das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen  des  für
die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,  einschließlich  der  in
demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen
die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,  wie  diese  Beslimmungen  auf
den  Staats-Chausseen  von  Ihnen  angewandt  werden,  hierdurch  verleihen.  Auch
sollen  die  dem  Chausseegeld  -Tarife  vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen
  wegen  der  Thausserpolizel.  Bergehen  auf  die  gedachte  Straße  zur
Anwendung  kommen.

Der  gegenwartige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  9.  Januar  1865.
Wilhelm.
v.  Bodelschwingh.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

(Nr.  6017.)  Allerhschster  Erlaß  vom  23.  Januar  1865.,  betreffend  die  Anlage  einer  für
den  Lokomotivbetrieb  einzurichtenden  Eisenbahn  auf  dem  Etablissement  der
Kruppschen  Gußstahlfabrik  bei  Essen.

J  will  nach  Ihrem  Antrage  vom  20.  Januar  d.  J.  zu  der  von  dem  Besitzer
  der  Fr.  Kruppschen  Gußstahlfabrik  -  Essen  beabsichtigten  Anlage  einer
für  den  Lokomotivbetrieb  einzurichtenden  Eisenbahn  auf  dem  eigenen  Etablissement