Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Vr.  174.  927

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Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1915.
Ausgegeben  Schwerin,  Montag,  den  1.  November  1915.

 

 

 

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Meldepflicht  von  Gegenständen  aus
Kupfer,  Messing  und  Reinnickel.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Höchstpreis
  für  Butter.  (3)  Bekanntmachung  zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung
  über  die  Regelung  der  Fisch=  und  Wildpreise  vom
28.  Oktober  1915.  (4)  Bekanntmachung  zur  Ausführung  der  Verordnung
  des  Bundesrats  zur  Einschränkung  des  Fleisch=  und  Fettverbrauchs
  vom  28.  Oktober  1915.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  29.  Oktober  1915,  betreffend  Meldepflicht  von  Gegenständen
  aus  Kupfer,  Messing  und  Reinnickel.
Nachstehende  Nachtragsverordnung  des  Königlichen  stellvertretenden  Generalkommandos
  des  IX.  Armeekorps  zu  Altona  vom  27.  d.  Mts.  zu  den  Bekanntmachungen,
  betreffend  Beschlagnahme,  Meldepflicht  und  Ablieferung  von
fertigen,  gebrauchten  und  ungebrauchten  Gegenständen  aus  Kupfer,  Messing
und  Reinnickel,  vergl.  Bekanntmachungen  vom  31.  Juli  d.  Is.,  Rbl.  S.  695,
und  24.  v.  Mts.,  Rbl.  S.  823,  wird  hiermit  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.
Die  Ortsobrigkeiten  werden  aufgefordert,  für  die  Bekanntgabe  dieses  Nachtrags
  innerhalb  ihrer  Bezirke  Sorge  zu  tragen.

Schwerin,  den  29.  Oktober  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.
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