Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Ein Exemplat hievon wird in dem Archive 
der General-Administrarton niedergelegt, und 
ein gleiches Exemplar Unserer Zentral- 
Staats,' Bibliothek überliefert. 
Wir halten Uns mit gegründeter Zuversicht 
zu der Erwartung berechiiger, daß eine solche 
Sriftung der administrariven Publizität, welche 
in ihrem Umfange die dusserste Ausdehnung, 
und in ihrer Ausübung den innersten Zutritt 
zur Quelle darbietet, allenthalben von den 
dankbaren Segnungen der Sustungs-Ge- 
nossen, von einer aufgeklärten Beruhigung 
aller Gemeinde: Glieder, und von einem über 
alle Zweisel erhabenen Vertrauen der Nation 
begleitet seyn werde. 
München den 29. Februar 1808. 
Max Joseph. 
Freiherr von Monegelas. 
Auf kdniglichen allerhbchsten Besehl 
von Krempelhuber. 
  
(Die Kranken-Pflege in de, Residenzstadt München 
betreffend.) 
Wir Maximilian Josepyh, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben in dem 1. J. des VII. Areikels 
Unsers organischen Edikes über die General- 
Administration des Stiftungs-und Kommnnal= 
Vermögens, vom 1. Oktober 1807, festgeseze, 
daß die Masse des zur Consolidirung geeigne- 
ten Stistungs-Vermögens, welche sich für 
den Zweck der Wehlthätigkeit darstelle, mit 
dem Gesamtbedürfnisse der hiefür gewidmeten 
Anstalten in Balanz gesezt werden solle. 
In der Absicht, in der Erekution dieses 
Verwaltungs-Beschlusses, welche Wir bereits 
  
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bei einem vorzüglichen Zweige des Wohlthaͤtig- 
keits-Zweckes, nämlich der Armen-Oflege, durch 
die organischen Bestimmungen vom 22. Fe- 
bruar 1808 im Allgemeinen begonnen haben, 
nunmehr zu einem weiteren, nicht minder wich- 
tigen Zweige, und zwar der Kranken- 
Pflege vorschreirend überzugehen, und hie- 
bei Unsere gellebte Restdenzstadt München die 
Vorzüge eines sprechenden Beispieles der Aus- 
führung geniessen zu lassen, beschliessen Wir 
nunmehr, wie folgt: 
I. Das ganze Vermögen aller ein- 
zelnen in der Residenzstade München bestehen- 
den Kranken-Seiftungen wird kon- 
solidirt, als das Gesamt-Fundirunge- 
Vermögen der Kranken-Pflege konsti- 
tuirt, und in Beziehung auf den Verwen- 
dungs= Ort ausschliessend der Residenz- 
stade München gewidmet. 
II. Die Kranken-Pflege der Residengstatt 
München löst sich in folgende JInstiture auf: 
I. in ein Haus der heilbaren mánnli- 
chen Kranken, 
2. in ein Haus der heilbaren welb- 
lichen Kranken, 
3. in ein Kranken-Pfründnerhaues 
für diejenigen Kranken, deren Zustand eine 
verlängerte und anhaltende Obfsorge 
ersodert, . 
4.incinGebähr-undFindlikigv- 
haus, 
5. in ein Irrenhaus. 
III. Die Einrichtung dieser fünf Inni- 
tute in Beziehung auf ihren Zweck der spe- 
ziellen Kranken-Pflege, wohin auch das Re- 
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