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Ein Exemplat hievon wird in dem Archive
der General-Administrarton niedergelegt, und
ein gleiches Exemplar Unserer Zentral-
Staats,' Bibliothek überliefert.
Wir halten Uns mit gegründeter Zuversicht
zu der Erwartung berechiiger, daß eine solche
Sriftung der administrariven Publizität, welche
in ihrem Umfange die dusserste Ausdehnung,
und in ihrer Ausübung den innersten Zutritt
zur Quelle darbietet, allenthalben von den
dankbaren Segnungen der Sustungs-Ge-
nossen, von einer aufgeklärten Beruhigung
aller Gemeinde: Glieder, und von einem über
alle Zweisel erhabenen Vertrauen der Nation
begleitet seyn werde.
München den 29. Februar 1808.
Max Joseph.
Freiherr von Monegelas.
Auf kdniglichen allerhbchsten Besehl
von Krempelhuber.
(Die Kranken-Pflege in de, Residenzstadt München
betreffend.)
Wir Maximilian Josepyh,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben in dem 1. J. des VII. Areikels
Unsers organischen Edikes über die General-
Administration des Stiftungs-und Kommnnal=
Vermögens, vom 1. Oktober 1807, festgeseze,
daß die Masse des zur Consolidirung geeigne-
ten Stistungs-Vermögens, welche sich für
den Zweck der Wehlthätigkeit darstelle, mit
dem Gesamtbedürfnisse der hiefür gewidmeten
Anstalten in Balanz gesezt werden solle.
In der Absicht, in der Erekution dieses
Verwaltungs-Beschlusses, welche Wir bereits
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bei einem vorzüglichen Zweige des Wohlthaͤtig-
keits-Zweckes, nämlich der Armen-Oflege, durch
die organischen Bestimmungen vom 22. Fe-
bruar 1808 im Allgemeinen begonnen haben,
nunmehr zu einem weiteren, nicht minder wich-
tigen Zweige, und zwar der Kranken-
Pflege vorschreirend überzugehen, und hie-
bei Unsere gellebte Restdenzstadt München die
Vorzüge eines sprechenden Beispieles der Aus-
führung geniessen zu lassen, beschliessen Wir
nunmehr, wie folgt:
I. Das ganze Vermögen aller ein-
zelnen in der Residenzstade München bestehen-
den Kranken-Seiftungen wird kon-
solidirt, als das Gesamt-Fundirunge-
Vermögen der Kranken-Pflege konsti-
tuirt, und in Beziehung auf den Verwen-
dungs= Ort ausschliessend der Residenz-
stade München gewidmet.
II. Die Kranken-Pflege der Residengstatt
München löst sich in folgende JInstiture auf:
I. in ein Haus der heilbaren mánnli-
chen Kranken,
2. in ein Haus der heilbaren welb-
lichen Kranken,
3. in ein Kranken-Pfründnerhaues
für diejenigen Kranken, deren Zustand eine
verlängerte und anhaltende Obfsorge
ersodert, .
4.incinGebähr-undFindlikigv-
haus,
5. in ein Irrenhaus.
III. Die Einrichtung dieser fünf Inni-
tute in Beziehung auf ihren Zweck der spe-
ziellen Kranken-Pflege, wohin auch das Re-
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