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Michael Stock zu Oberlieutenants, — der
Junker Franz Moll, dann die Korporale:
Karl Brandmayer, — Joseph Ber-
tenhammer — und August von Brun-
nenmayer zu Unterlieutenants, — und
der Korporal Max Schön zum Junker be-
fördert.
G. 20. Im 2. Chevaurlegers-Regimente
König avancirt der Junker Karl von Heil=
bronner zum Unterlieutenant.
Karl Freiherr von Kleudgen erhaüle
eine Umterlieutenanksstele in diesem Regi-
mente.
6. 3o. Im 3. Chevaurlegers-Regimente
Leiningen wird der Oberlieutenant Heinrich
Ritter zum Nittmeister, — und der Unter-
lieutenant Johann Baptist Hagen zum
Oberlieucenant befördert.
F. 31. Im 4. Chevaurlegers-Regimente
Bubenhoven werden die Junker: Leo Sebus
— und Franz Schneiderbanger, — dann
der beriteene Jäger Joseph Mary zu Un-
terlientenants, — und der Gemeine Johann
Philipp Füssel zum Junker ernannt.
§. 32. Im Areillerie= Regimente erhalten
die Kapitäns: Franz van Douwe — und
Adam Marabini eine Kompagnie.
G. 33. Im Ingenieur-Korps rückt der
Oberlieutenant Peter Becker zum Haupt-
mann vor.
G. 34. Zu Unterlieutenants im Fuhrwe-
sens-Bataillon werden befördert: der Wacht-
meister Peter Molzberger, — dann die
Artillerie-Korporale: Adam Baron Gum=
penberg — und Benedikt Bernreiter.
6. 35. Dem Oberstlieutenant des ehe-
maligen schwübischen Kreis -Kontingents,
Grasen Fugger von Kirchheim, wird
erlaubt, die Uniforme à la zuite der Ar-
mee zu tragen.
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6. 36. Der Sekretär und Proviantver=
walter in München, Alois Westner, ist
zum Buchhalter bei der Milicär-Haupt-Kasse,
— der Kontrolleur des Armee Montur-Haupt-
Depots, August Schindler, zum Dro-
viant= und Fourage-Verwalter in München,
— der Proviant= und Kasern-Verwalter zu
Ingolstade, Stegherr, zum provisorischen
Administrator des Militär-Fohlenhofes zu
Schwaigeanger, — und der Kommis Weiß-
mann zum Proviant= und Kasern= Ver-
walter in Ingolstade ernannt.
G. 37. Der Fourier des Artillerie-Re-
giments, Georg Bauer, wird als Su-
pernumerär-Quartiermeister angestellt, und
hat bis zur wirklichen Einreihung bei der
Kriegs-Haupt= Buchhalterei zu arbeiten.
§. 38. Schon der Armee * Befehl vom
2. Maͤrz 1803 enthaͤlt die ausdruͤckliche Be-
stimmung, daß die Offiziere, Unteroffiziere,
Trompeter und Soldaten des Artilleric= und
Armee-Fuhrweseus = Bata#llons allen übri-
gen Offizieren, so wie der gesamten Mann-
schaft der Armee, nach ihren verschiedenen
Graden, ganz gleich gehalten werden sollen.
Da nun, nach eingekemmenen Anzeigen,
verschiedene Stellen dieser Verordnung nicht
selten entgegenhandeln, so wird dieselbe mie
dem Bemerken wiederholt, daß die Benen-
nungen Fuhrknecht oder Stuckknecht
durchaus zu entfernen, — mit der Bezeich=
nung Fuhrwesens-Soldat zu ersezen,
und die entgegen Handelnden nachdrücklich
zu beahnden sind; indem der Fuhrwesens-
Seldat bie nädmliche Gefahr mit den Solda-
bten der verschiedenen Waffen-Gattungen theilt;
folglich auch auf die nämliche Ehre und Aus-
zeichnungen Anspruch zu machen berechtiget ist.
Max Joseph.
von Triva.