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Michael Stock zu Oberlieutenants, — der
Junker Franz Moll, dann die Korporale:
Karl Brandmayer, — Joseph Bertenhammer
— und August von Brunnenmayer
zu Unterlieutenants, — und
der Korporal Max Schön zum Junker befördert.
G. 20. Im 2. Chevaurlegers-Regimente
König avancirt der Junker Karl von Heilbronner
zum Unterlieutenant.
Karl Freiherr von Kleudgen erhaüle
eine Umterlieutenanksstele in diesem Regimente.
6. 3o. Im 3. Chevaurlegers-Regimente
Leiningen wird der Oberlieutenant Heinrich
Ritter zum Nittmeister, — und der Unterlieutenant
Johann Baptist Hagen zum
Oberlieucenant befördert.
F. 31. Im 4. Chevaurlegers-Regimente
Bubenhoven werden die Junker: Leo Sebus
— und Franz Schneiderbanger, — dann
der beriteene Jäger Joseph Mary zu Unterlientenants,
— und der Gemeine Johann
Philipp Füssel zum Junker ernannt.
§. 32. Im Areillerie= Regimente erhalten
die Kapitäns: Franz van Douwe — und
Adam Marabini eine Kompagnie.
G. 33. Im Ingenieur-Korps rückt der
Oberlieutenant Peter Becker zum Hauptmann
vor.
G. 34. Zu Unterlieutenants im Fuhrwesens-Bataillon
werden befördert: der Wachtmeister
Peter Molzberger, — dann die
Artillerie-Korporale: Adam Baron Gumpenberg
— und Benedikt Bernreiter.
6. 35. Dem Oberstlieutenant des ehemaligen
schwübischen Kreis -Kontingents,
Grasen Fugger von Kirchheim, wird
erlaubt, die Uniforme à la zuite der Armee
zu tragen.
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6. 36. Der Sekretär und Proviantverwalter
in München, Alois Westner, ist
zum Buchhalter bei der Milicär-Haupt-Kasse,
— der Kontrolleur des Armee Montur-Haupt-Depots,
August Schindler, zum Droviant=
und Fourage-Verwalter in München,
— der Proviant= und Kasern-Verwalter zu
Ingolstade, Stegherr, zum provisorischen
Administrator des Militär-Fohlenhofes zu
Schwaigeanger, — und der Kommis Weißmann
zum Proviant= und Kasern= Verwalter
in Ingolstade ernannt.
G. 37. Der Fourier des Artillerie-Regiments,
Georg Bauer, wird als Supernumerär-Quartiermeister
angestellt, und
hat bis zur wirklichen Einreihung bei der
Kriegs-Haupt= Buchhalterei zu arbeiten.
§. 38. Schon der Armee * Befehl vom
2. Maͤrz 1803 enthaͤlt die ausdruͤckliche Bestimmung,
daß die Offiziere, Unteroffiziere,
Trompeter und Soldaten des Artilleric= und
Armee-Fuhrweseus = Bata#llons allen übrigen
Offizieren, so wie der gesamten Mannschaft
der Armee, nach ihren verschiedenen
Graden, ganz gleich gehalten werden sollen.
Da nun, nach eingekemmenen Anzeigen,
verschiedene Stellen dieser Verordnung nicht
selten entgegenhandeln, so wird dieselbe mie
dem Bemerken wiederholt, daß die Benennungen
Fuhrknecht oder Stuckknecht
durchaus zu entfernen, — mit der Bezeichnung
Fuhrwesens-Soldat zu ersezen,
und die entgegen Handelnden nachdrücklich
zu beahnden sind; indem der Fuhrwesens-Seldat
bie nädmliche Gefahr mit den Soldabten
der verschiedenen Waffen-Gattungen theilt;
folglich auch auf die nämliche Ehre und Auszeichnungen
Anspruch zu machen berechtiget ist.
Max Joseph.
von Triva.