Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1833. (24)

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(No.  1476.)  Vertrag  zwischen  Preußen,  Kurhessen  und  bem  Großherzogehume  Hessen,  ferner
  Bayern  und  Württemberg,  sodann  Sachsen  einerseits,  und  den  zu
dem  Thüringischen  Zoll=  und  Handelsvereine  verbundenen  Staaten  andererseits,
  wegen  Anschließung  des  letzteren  Vereius  an  den  Gesamme=Jollverein
  der  ersteren  Staaten.  Vom  1l#ten  Mai  1833.

N.  e  die  zu  dem  Thüringischen  Zoll=  und  Handelsvereine  verbundenen
Regierungen  sich  in  dem  Wunsche  verciniget  haben,  zur  ferneren  möglichsten  Förderung
  eines  freien  Verkehrs  den  gedachten  Verein  dem  zwischen  den  Königreichen
  Preußen,  Bayern,  Sachsen  und  Wüörttemberg,  imgleichen  dem  Kurfürstenthume
  und  dem  Großherzogthume  Hessen  begründeten  Zollverbande  anzuschließen,
  die  Regierungen  dieser  Staaten  aber  der  Eröffnung  des  diesfälligen  #unsches
  mit  derjenigen  Bereitwilligkeit  entgegen  gekommen  sind,  welche  ihrer  Fürsorge
  für  die  fortschreitende  Entwickelung  eines  freien  Handels  und  gewerblichen
Verkehrs  in  Deutschland  entspricht:  so  sind  zur  Erreichung  dieses  Zweckes  Verhandlungen
  gepflogen  worden,  wozu  als  Bevollmächtigte  ernanm  haben:

einerseits:

Seine  Majestät  der  König  von  Preußen,  Seine  Hoheit  der  Kurprinz  und  Mitregent
  von  Hessen  und  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Hessen,
und  zwar:

Seine  Majestät  der  König  von  Preußen:

Allerhöchst-Ihren  Geheimen  Ober-Finanzrath,  Ludwig  Bogislaus
Samuel  Kühne,  Ritter  des  Königlich-Preußischen  rothen  Adler-Ordens
  dritter  Klasse  mit  der  Schleife  und  Commandeur  zweiter
Klasse  des  Kurfürstlich-Hessischen  Haus-Ordens  vom  goldenen  Löwen,
und

Allerhöchst-Ihren  Geheimen  Legationsrath,  Ernst  Michgelis,  Ritter
des  Königlich-Preußischen  rothen  Adler-Ordens  vierter  Klasse,  Offzier
der  Königlich-Granzösischen  Ehrenlegion  und  Commandeur  zweiter  Klasse
des  Kurfürstlich-Hessischen  Haus-Ordens  vom  goldenen  Löwen;

Seine  Hoheit  der  Kurprinz  und  Mitregent  von  Hessen:
Höchst-Ihren  Wirklichen  Geheimen  Legationsrath,  außerordentlichen
Gesandten  und  bevollmächrigten  Minister  an  dem  Königlich-Preuwhischen
Hofe,  Carl  Friedrich  von  Wilkens-Hohenau,  Commandeir  des
Kurfürstlich-Hessischen  Haus-Ordens  vom  goldenen  Löwen,  Nitter  des
Königlich-Preußischen  rothen  Adler-Ordens  dritter  Klasse  und  des  Ksniglich-Preußischen
  St.  Johanniter-Ordens,  und
Höchst-Ihren  Geheimen  Ober-Bergrath,  Heinrich  Theodor  Ludwig