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(No. 1476.) Vertrag zwischen Preußen, Kurhessen und bem Großherzogehume Hessen, ferner
Bayern und Württemberg, sodann Sachsen einerseits, und den zu
dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine verbundenen Staaten andererseits,
wegen Anschließung des letzteren Vereius an den Gesamme=Jollverein
der ersteren Staaten. Vom 1l#ten Mai 1833.
N. e die zu dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine verbundenen
Regierungen sich in dem Wunsche verciniget haben, zur ferneren möglichsten Förderung
eines freien Verkehrs den gedachten Verein dem zwischen den Königreichen
Preußen, Bayern, Sachsen und Wüörttemberg, imgleichen dem Kurfürstenthume
und dem Großherzogthume Hessen begründeten Zollverbande anzuschließen,
die Regierungen dieser Staaten aber der Eröffnung des diesfälligen #unsches
mit derjenigen Bereitwilligkeit entgegen gekommen sind, welche ihrer Fürsorge
für die fortschreitende Entwickelung eines freien Handels und gewerblichen
Verkehrs in Deutschland entspricht: so sind zur Erreichung dieses Zweckes Verhandlungen
gepflogen worden, wozu als Bevollmächtigte ernanm haben:
einerseits:
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent
von Hessen und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen,
und zwar:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst-Ihren Geheimen Ober-Finanzrath, Ludwig Bogislaus
Samuel Kühne, Ritter des Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens
dritter Klasse mit der Schleife und Commandeur zweiter
Klasse des Kurfürstlich-Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen,
und
Allerhöchst-Ihren Geheimen Legationsrath, Ernst Michgelis, Ritter
des Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens vierter Klasse, Offzier
der Königlich-Granzösischen Ehrenlegion und Commandeur zweiter Klasse
des Kurfürstlich-Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen;
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent von Hessen:
Höchst-Ihren Wirklichen Geheimen Legationsrath, außerordentlichen
Gesandten und bevollmächrigten Minister an dem Königlich-Preuwhischen
Hofe, Carl Friedrich von Wilkens-Hohenau, Commandeir des
Kurfürstlich-Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen, Nitter des
Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Klasse und des Ksniglich-Preußischen
St. Johanniter-Ordens, und
Höchst-Ihren Geheimen Ober-Bergrath, Heinrich Theodor Ludwig