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gen, Vorkehrungen zur Handhabung der
Ordnung bei großen Versammlungen. Voll-
ziehung der Verordnungen über das Paß-
wesen und über Landstreicher, Gesindel und
Bertler. Anordnung der nöthigen Maß=
regeln gegen Diebs= und Näuber Banden.
Vorsorge gegen ausbrechende Tumulte, und
schnelle Unterdrückung derselben. Leitung
der zur Landes Sicherheit in den Kreisen ver-
theilten Gendarmerie in allen polizeilichen
Dienstverrichtungen benehmlich mit den be-
gions Kommando's. Veranlassung auf##-
ordentlichen bewaffneten Beistandes durch
die Landwehr und im Falle des Bedarfs
durch das binien Militär.
C. 28.
Aussicht auf die Polizei Gefängnisse; auf
die Beschäftigungs= und Zwange# Arbeits-
Anstalten, Leitung der hierauf sich bezie-
henden Angelegenheiten, so wie der bisher
von der centralisirten Administration geführ-
ten Geschäfte rücksichtlich der Zucht= und
Straf Arbeits Häuser, vorbehaltlich der Mit-
aufsicht der Justiz Behörden, und vorbe-
haltlich der Mitwirkung der Kamern der
Finanzen in Ansehung der Regie.
S. 20.
Vorsorge gegen öffentliche Unglücksfälle;
für Abwendung der Wasser= und Feuer-
Scháäden. Verbreitung der BlizAbleiter;
Handhabung der Feuer Polizei; Anschaffung
und Unterhaltung der Lösch= und Rettungs—
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Geraͤthe; Einrichtung zweckmaͤßiger Loͤsch-
Anstalten undLoͤsch Ordnungen. Befoͤrderung
der Brand Assekuranz, und Leitung der des-
fallsigen Detail Geschäfte im Kreise. Be-
willigung von Kollekten innerhalb des Krei-
ses für verungluckte Gemeinden und Be
zirke, mit Ausnahme von Brand Kollekten,
G. 30.
Aufrechthaltung der BauOrdnungen.
Entscheidung uͤber nothwendige Demolitio-
nen und Sperrungen, und uͤber polizeiliche
Baustreitigkeiten. Sorge fuͤr Herstellung
angemessener Bauplaͤne, und Genehmigung
derselben mit Ausnahme jener für die Haupt-
und Restdenz Stadt. Dispensationen von
einzelnen Bai Vorschriften auf dem Lande.
Einführung und Unterhaltung der ächtli-
chen Strassen Beleuchtungen in den Städten
und Märkten.
d
Sorge für das Kredit= und Nahrungs-
Wesen. Einrichtung und Beförderung der
Armenflege. Aufsicht auf die Vollziehung
der Verordnungen über das Gesinde. Her-
stellung und Beförderung von Leih Anstalten;
Bewilligung zu PrivatUnternehmungen die-
ser Art; Unterdrückung von Winkeldeih=
Häusern. Aufsicht gegen verborene Spiele
und Lotterien. Errichrung und Leuung
der Viktualien= Getraide= und Vieh Märkte;
Handhabung der Mark' Ordnungen. Auf-
sicht auf die polizeiliche Beschaffenheit der
“)