Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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gen, Vorkehrungen zur Handhabung der 
Ordnung bei großen Versammlungen. Voll- 
ziehung der Verordnungen über das Paß- 
wesen und über Landstreicher, Gesindel und 
Bertler. Anordnung der nöthigen Maß= 
regeln gegen Diebs= und Näuber Banden. 
Vorsorge gegen ausbrechende Tumulte, und 
schnelle Unterdrückung derselben. Leitung 
der zur Landes Sicherheit in den Kreisen ver- 
theilten Gendarmerie in allen polizeilichen 
Dienstverrichtungen benehmlich mit den be- 
gions Kommando's. Veranlassung auf##- 
ordentlichen bewaffneten Beistandes durch 
die Landwehr und im Falle des Bedarfs 
durch das binien Militär. 
C. 28. 
Aussicht auf die Polizei Gefängnisse; auf 
die Beschäftigungs= und Zwange# Arbeits- 
Anstalten, Leitung der hierauf sich bezie- 
henden Angelegenheiten, so wie der bisher 
von der centralisirten Administration geführ- 
ten Geschäfte rücksichtlich der Zucht= und 
Straf Arbeits Häuser, vorbehaltlich der Mit- 
aufsicht der Justiz Behörden, und vorbe- 
haltlich der Mitwirkung der Kamern der 
Finanzen in Ansehung der Regie. 
S. 20. 
Vorsorge gegen öffentliche Unglücksfälle; 
für Abwendung der Wasser= und Feuer- 
Scháäden. Verbreitung der BlizAbleiter; 
Handhabung der Feuer Polizei; Anschaffung 
und Unterhaltung der Lösch= und Rettungs— 
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Geraͤthe; Einrichtung zweckmaͤßiger Loͤsch- 
Anstalten undLoͤsch Ordnungen. Befoͤrderung 
der Brand Assekuranz, und Leitung der des- 
fallsigen Detail Geschäfte im Kreise. Be- 
willigung von Kollekten innerhalb des Krei- 
ses für verungluckte Gemeinden und Be 
zirke, mit Ausnahme von Brand Kollekten, 
G. 30. 
Aufrechthaltung der BauOrdnungen. 
Entscheidung uͤber nothwendige Demolitio- 
nen und Sperrungen, und uͤber polizeiliche 
Baustreitigkeiten. Sorge fuͤr Herstellung 
angemessener Bauplaͤne, und Genehmigung 
derselben mit Ausnahme jener für die Haupt- 
und Restdenz Stadt. Dispensationen von 
einzelnen Bai Vorschriften auf dem Lande. 
Einführung und Unterhaltung der ächtli- 
chen Strassen Beleuchtungen in den Städten 
und Märkten. 
d 
Sorge für das Kredit= und Nahrungs- 
Wesen. Einrichtung und Beförderung der 
Armenflege. Aufsicht auf die Vollziehung 
der Verordnungen über das Gesinde. Her- 
stellung und Beförderung von Leih Anstalten; 
Bewilligung zu PrivatUnternehmungen die- 
ser Art; Unterdrückung von Winkeldeih= 
Häusern. Aufsicht gegen verborene Spiele 
und Lotterien. Errichrung und Leuung 
der Viktualien= Getraide= und Vieh Märkte; 
Handhabung der Mark' Ordnungen. Auf- 
sicht auf die polizeiliche Beschaffenheit der 
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