Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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de,  und  die  Verehelichung  in  auswaͤrtigen
Staaten.  Ratihabition  auswaͤrts  geschlossener
  Ehen  bei  vorliegenden  besondern  Motiven.
  Entscheidung  der  Beschwerden  und
Srreitigkeiten  über  Gegenstände  dieser  Arc,
über  das  polizeiliche  Domicil,  und  die  Alimentation
  unstäter,  herrnloser  und  unbekannter
  Menschen.

V.  36.
Vollziehung  der  Polizei  Strafgeseze,  und
Entscheidung  der  Polizei  Straf=  und  Konfiscations
  Fälle.

Titrel  VlII.
Kommunal=  und  Stiftungs  Angelegenheiten.


S.  37.

Handhabung  der  Gemeinde  Ordnungen;
Oberaussicht  auf  Markt=  Dorf=  und  Feld  Dolizei,
  und  auf  die  sämtlichen  Kommunal  Anstalten.
  Erkenmniß  über  streitige  Gemeinde
  Rechte;  Regulirung  der  wechselseitigen
Verhäleniße  der  Gemeinden  und  ihrer  Sprengel.
  Bestätigung  der  Kommunal  Beamten
und  ihrer  Wahlen.  Berechtigung  der  Gemeinden
  zur  Führung  von  Prozessen.

S.  38.

Aufstcht  auf  alle  allgemeinen  und  besondern
Wohlehérigkeits  Anstalten  im  Kreise;  die  obere
beitung  derselben;  Vorsorge  für  ihre  Erhaltung
  und  Verbesserung,  und  Aufsiche  gegen

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die  Vernachläßigung  der  Zwecke  und  schädleche
  Mißbräuche.

K.  3.

Kuratel  über  das  Vermögen  der  Stiftungen
  und  Kommunen.  Befolgung  und  Handhabung
  der  Gesetze  der  Verwaltung;  die
Vollziehung  der  Verordnung  vom  6.  März
d.  J.  und  die  Ausübung  aller  Verwaltungs=Befugniße,
  die  durch  dieselbe  dem  Ministerium
  nicht  ausdrücklich  vorbehalten  sind,  namentlich
  diejenigen,  welche  in  den  nachstehenden
  .  bezeichnet  werden.

.  40.

Sorge  für  die  Erhaltung  und  Vermehrung
  des  Vermögens;  für  ununterbrochene
Flüßigkeit  und  erleichterte  Perzeption,  dann
successive  Erhöhung  und  stiftungsgemäße
Verwendung  der  Jahrs  Rente,  und  für  eine
zuläßige  Verminderung  der  Lasten.  Oberaufsicht
  auf  die  Bewirthschaftung  des  Vermögens
  durch  die  untergeordneten  Verwaltungen
  der  Municipal=  und  Rural  Gemeinden;
  und  demzufolrge  Würdigung  und  Bescheidung
  der  Angelegenheiten  in  Bezug  auf
die  Veräußerung  von  ArtivObligarionen,
Realitäten,  nuhbaren  Rechten  und  Gewerbeu;
  auf  die  Abschreibung  von  Vermögenstheilen
  wegen  erlittenen  Verlustes,  und  auf
die  Aufnahme  von  Passiv  Kapitalien.

S.  41.
Kognition  u#od  Bestätigung  neuer  Jund#
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