Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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Beziehung; die Lehnroͤßler und Bo- 
ten Anstalten im Lande; leztere benem- 
lich mit dem Staats Ministerium des 
Hauses und des Aeußern; 
f) Die Wasser- Bruͤcken und Straßen- 
Bauten, in so weit sie das Vicinal- 
und Kommunal Straßen= und Wasser- 
Bauwesen betreffen. 
S. 8#2. . 
Die gesammte Staats- und Landes Poli- 
zel, insbesondere die Gendarmerie, in Be- 
ziehung auf ihre polizeiliche und dienstliche 
Verrichtungen, dann alle dahin gehörigen 
Anstalten, welche die Erhaltung der öffent- 
lichen Ruhe und guten Ordnung im Innern 
zum Zwecke haben; insbesondere: 
a)alle Armen-, Kranken-, Beschäfrigungs- 
und Verpflegungs Anstalten; 
b) die Polizei Gefängnisse und Zwangs- 
Arbeits Anstalten, dann unter Mitauf- 
sicht des Staates Ministeriums der Ju- 
stiz, die Zuch### und Strafarbeits Häu= 
ser; 
c) das Paßwesen in Bezlehung auf das 
Innmland; 
4) die Landes Sicherheitskorps. 
§. 83- 
Das Medicinal Wesen mit den dazu ge- 
hörigen Anstalten. 
346 
G. 54. 
Die Militaͤr Angelegenheiten, welche nicht 
zum Wirkungskreise des Staats Ministe- 
riums der Armee gehoͤren: 
a) die Militaͤr Konskription, 
b) die Landwehr, 
c) das Verpflegungs-, Einquartirungs- 
und Vorspanns Wesen, für die im Mar- 
sche befindlichen inländischen Truppen, 
benemlich mit dem Staats Ministerium 
der Armee. 
Die Besorgung derselben Gegenstän- 
de bei dem Durchmarsche fremder Trup- 
pen durch das Reich, im Benehmen 
mit den Staats Ministerien des Aeußern 
und der Armee; 
d) die Gegenstände, in Bezug auf die 
Kriegslasten und deren Ausgleichung, 
benemlich mit dem Staate Ministerium 
der Finanzen; in soweit dabei Korre= 
spondenzen, Unterhandlungen und abzu- 
schließende Verträge mit auswärtigen 
Staaten vorkommen, benemlich mit 
dem Staats Ministerium des Aeußern. 
x 
Die Anordnungen und Einleitungen zu 
Herstellung einer vollständigen Staristik des 
Königreichs in den Jahrsberichten. 
. 56. 
Die Bildung, Eineheilung und Puri- 
sicirung aller Sprengel der innern Verwal- 
(22)
	        
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