Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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Art. 3. 
Unserem geliebten Schwiegersohne steht 
die Befugniß zu, alle Beamten, welche er 
zur Verwaltung seiner Rechte und seiner Ein- 
künfte für nöchig erachter, zu ernennen; nor 
müssen dieselben die nach Unsern Gesezen er- 
forderlichen Eigenschaften besizen, und sich 
darüber bei den einschlägigen unmittelbar vor- 
gesezten höheren Stellen ausgewiesen haben. 
Es steht ihm frei, sie durch eine geeignete 
Uniform anszuzeichnen, sie sind aber dabei 
zur Tragung der baierischen Rational Ko- 
karde verpflichtet. 
Art. 4. 
Mebst den Lokal Beamten hat derselbe für 
die Verwaltung der Justiz ein eigenes Kol- 
legium unter dem Namen Justiz Kanzlet an- 
zuordnen, welchem auch die Polizei Verwal- 
tung zu übertragen ist, wenn er nicht vor- 
ziehen sollte, zu lezterm Zweck gleichfalls ein 
eigenes von der Justiz Kanzlet getrenntes 
Kollegium, unter dem Namen Polizei Kanz= 
lei zu bestellen. Eben so ist ihm gestarter, 
für die Verwaltung seiner Einkünfie ein be- 
sonders Kollegium zu errichten, welches den 
Namen Domanial Kanzlei zu führen hat. 
Er kann dieselbe mit einem Direktor, und 
der erforderlichen Anzahl von Räthen, Se- 
kretären, Kanzellisten und Rechnunge Ver- 
ständigen nach seinem Gurßinden besezen, 
und diesen die nach ihrem Geschäfts Kreise 
Jeeigneten Titel ertheilen. 
Nach dieser Unserer Erklärung sind die 
staarerechtlichen Verhältnisse des Unserem 
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geliebten Schwiegersohne zugewiesenen Fuͤr- 
stenthums Eichstaͤdt zu beurtheilen und zu 
reguliren, und alle Unsere Landes Stellen und 
Behbrden werden zur genauen Nachachtung 
der hier ausgesprochenen Bestimmungen an- 
gewiesen. 
So geschehen in Unserer Haupt: und 
Residenz Stadt München den fünfzehnten Tag 
des Monats November im Jahre nach Christl 
unseres Seligmachers Geburt Eintausend 
Achthundert und Siebenzehn, Unseres Reichs 
im Zwölften. 
Max Joseyh. 
Graf von Rechberg. 
Tuf königlichen allerbbchsten Befehl 
Der General Sekretir 
don Baumuller. 
Bekauutmachungen. 
  
(Die Auesgleichung der Gemeinde Kosten des 
vormaligen Amtes Schlüsselfeld, we- 
gen eineß zur Bestreitung franzdsischer Tafel- 
gelder im Jahre 1g9oo aufgenommenen Ka- 
pitals betreffend.) 
Seine königliche Majestät haben am 5. 
November l. J. den Antrag der Gemeinden des 
vormaligen Amtes Schlüsselfeld, wegen 
Auegleichung des von ihnen zur Bestreitung 
französtscher Tafelgelder im Jahre 18005 auf- 
genommenen Kapitals, samt Zinsen und Ko- 
sten, in der geprüsten und von denselben an- 
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