963
Art. 3.
Unserem geliebten Schwiegersohne steht
die Befugniß zu, alle Beamten, welche er
zur Verwaltung seiner Rechte und seiner Ein-
künfte für nöchig erachter, zu ernennen; nor
müssen dieselben die nach Unsern Gesezen er-
forderlichen Eigenschaften besizen, und sich
darüber bei den einschlägigen unmittelbar vor-
gesezten höheren Stellen ausgewiesen haben.
Es steht ihm frei, sie durch eine geeignete
Uniform anszuzeichnen, sie sind aber dabei
zur Tragung der baierischen Rational Ko-
karde verpflichtet.
Art. 4.
Mebst den Lokal Beamten hat derselbe für
die Verwaltung der Justiz ein eigenes Kol-
legium unter dem Namen Justiz Kanzlet an-
zuordnen, welchem auch die Polizei Verwal-
tung zu übertragen ist, wenn er nicht vor-
ziehen sollte, zu lezterm Zweck gleichfalls ein
eigenes von der Justiz Kanzlet getrenntes
Kollegium, unter dem Namen Polizei Kanz=
lei zu bestellen. Eben so ist ihm gestarter,
für die Verwaltung seiner Einkünfie ein be-
sonders Kollegium zu errichten, welches den
Namen Domanial Kanzlei zu führen hat.
Er kann dieselbe mit einem Direktor, und
der erforderlichen Anzahl von Räthen, Se-
kretären, Kanzellisten und Rechnunge Ver-
ständigen nach seinem Gurßinden besezen,
und diesen die nach ihrem Geschäfts Kreise
Jeeigneten Titel ertheilen.
Nach dieser Unserer Erklärung sind die
staarerechtlichen Verhältnisse des Unserem
964
geliebten Schwiegersohne zugewiesenen Fuͤr-
stenthums Eichstaͤdt zu beurtheilen und zu
reguliren, und alle Unsere Landes Stellen und
Behbrden werden zur genauen Nachachtung
der hier ausgesprochenen Bestimmungen an-
gewiesen.
So geschehen in Unserer Haupt: und
Residenz Stadt München den fünfzehnten Tag
des Monats November im Jahre nach Christl
unseres Seligmachers Geburt Eintausend
Achthundert und Siebenzehn, Unseres Reichs
im Zwölften.
Max Joseyh.
Graf von Rechberg.
Tuf königlichen allerbbchsten Befehl
Der General Sekretir
don Baumuller.
Bekauutmachungen.
(Die Auesgleichung der Gemeinde Kosten des
vormaligen Amtes Schlüsselfeld, we-
gen eineß zur Bestreitung franzdsischer Tafel-
gelder im Jahre 1g9oo aufgenommenen Ka-
pitals betreffend.)
Seine königliche Majestät haben am 5.
November l. J. den Antrag der Gemeinden des
vormaligen Amtes Schlüsselfeld, wegen
Auegleichung des von ihnen zur Bestreitung
französtscher Tafelgelder im Jahre 18005 auf-
genommenen Kapitals, samt Zinsen und Ko-
sten, in der geprüsten und von denselben an-
*