Metadata : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Fünfter Teil. Bis zur März-Revolution. (28)

Brief  des  Königs  an  Metternich.  271

angelegenheiten;  zum  zweiten  die  Vereinigten  Ausschüsse,  die  regelmäßig  zur
Beratung  allgemeiner  Gesetze  zusammentreten  sollten;  zum  dritten  endlich
dachte  er  von  Zeit  zu  Zeit,  nach  seinem  freien  Ermessen,  die  sämtlichen
Provinzialstände  zu  einem  Vereinigten  Landtage  zusammenzurufen,  der,
nach  dem  uralten  Rechte  deutscher  Stände,  in  Friedenszeiten  neue  Anleihen
und  Steuern  zu  bewilligen,  vielleicht  auch  über  einzelne  allgemeine  Ge—
setze  zu  beraten  hätte.  Inmitten  dieses  großen  Landtags  sollte  eine  Art
Oberhaus  bestehen,  gemeinsam  beratend  mit  den  anderen  Ständekurien,
aber  gesondert  beschließend.  Im  Jahre  1847  hoffte  der  König  die  Vereinigten
  Landstände  zuerst  zu  versammeln,  vielleicht  in  dem  stillen  Brandenburg.
  Das  war  sein  alter  Lieblingsgedanke,  der  noch  aus  Ancillons
Lehrstunden  herstammte.  Was  für  schreckliche  Demütigungen  sollte  der
Arglose  noch  erleben,  bis  wirklich  einmal  ein  preußisches  Parlament  in
Brandenburg  zusammentrat!

Wer  konnte  die  Hochherzigkeit  Friedrich  Wilhelms  in  diesen  Entwürfen
verkennen?  Von  freien  Stücken  ging  er  weit  hinaus  über  die  Verheißungen
  des  Vaters;  an  ein  Steuerbewilligungsrecht  seiner  bloß  beratenden
Stände  hatte  der  alte  Herr  ja  nie  gedacht.  Und  doch,  wie  verwickelt,
überladen,  unhandlich  war  der  ganze  Plan:  dies  verhüllte  Zweikammersystem,
  dieser  übergroße  Reichstag,  der  ja  nicht  einmal  seiner  regelmäßigen
Wiederberufung  sicher  war,  diese  überfein  ausgeklügelte  Verteilung  der
reichsständischen  Befugnisse  an  die  Ausschüsse  und  an  den  Vereinigten
Landtag  —  eine  Künstelei,  woraus  unfehlbar  die  von  Arnim  vorhergesagte
  allgemeine  Begriffsverwirrung  hervorgehen  mußte.  Am  gefährlichsten
  blieb  doch,  daß  der  Entwurf  des  Königs  mit  den  Verheißungen  der
älteren  Gesetze  nicht  ganz  übereinstimmte.  Gelang  es  nicht  noch,  diesen
unwesentlichen,  aber  willkürlichen  Anderungen  eine  unangreifbare  gesetzliche
  Form  zu  geben,  so  drohte  ein  Rechtsstreit  mit  den  künftigen  Reichsständen,
  der  sich  durch  den  zähen  juristischen  Eigensinn  der  Deutschen
bald  verschärfen  konnte.

Mittlerweile  hatte  der  König  dem  Fürsten  Metternich  seine  Absichten
  noch  einmal  erläutert,  in  einem  langen,  vertrauensvollen  Schreiben,
  das  ihn  seit  dem  8.  Nov.  fast  fünf  Wochen  lang  beschäftigte.)
Hier  stellte  er  die  seltsame  Behauptung  auf,  Preußen  leide  an  einer
dreifachen  Krankheit,  weil  die  drei  Gesetze  von  1815,  20,  23  einander
widersprächen;  in  Wahrheit  lag  die  Ursache  der  Krankheit  allein  in
dem  Doktrinarismus  des  Königs,  der  an  dem  Wortlaut  jener  Gesetze
so  lange  deutelte  und  brütete,  bis  er  darin  Widersprüche  entdeckte,  die
ein  handfester,  entschlossener  Staatsmann  kaum  bemerkt  hätte.  Demnach

*)  Dieser  Brief  vom  8.  Nov.  bis  8.  Dez.  1844  wurde  im  Aug.  1888  in  der  Kölnischen
  Ztg.  wortgetreu  veröffentlicht.  Es  fehlen  aber  in  diesem  Abdruck  einige  Sätze

des  eigenhändigen  Konzepts,  die  möglicherweise  in  der  letzten  Stunde  noch  gestrichen
worden  sind.