Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Großierzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Amtliche Beilage. 
Nr. 93. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 2. Dezember 1914. 
  
Inhalt. 
I. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend die für Leistungen an das Militär 
zu vergütenden Durchschnittspreise von Naturalien für den Monat 
November 1914. (2) Bekanntmachung, betreffend die Vergütung für 
die Getreidegefälle nach den Martinipreisen des Jahres 1914. (3) Be- 
kanntmachung, betreffend die Anmeldung der für das Mobilmachungs- 
jahr 1. April 1915·16 als unabkömmlich zu bezeichnenden Lehrer. 
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten. 
J. Abteilung. 
.. 
(1) Bekanntmachung vom 1. Dezember 1914, betreffend die für Leistungen an 
das Militär zu verglütenden Durchschnittspreise von Naturalien für den 
Monat November 1914. 
Die im hiesigen Großherzogtume für Lieferung von Naturalien an die bewaffnete Macht 
vergütenden Durchschnittspreise sind in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 
7. Mai 1875 (Rbl. Nr. 13) durch den hiesigen Magistrat 
für den Monat November 1914 
ermittelt und betragen für 
1. 100 Kilogramm Weizen 25 7 31 Pfg. 
.a - Roggen 21 = 46 
3. - - Gerste 
über 68 keg für das Hektollter 24- 14 
unter G - . 20 -- 40 = 
118
	        
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