Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

202 Nr. 18. 1914. 
Zu § 3. 
1. Für die Ermittelung der Nullpunkte der Tiefgangsanzeiger wird der eine 
Schenkel des Tiefenmaßes (zu § 6 A. 1. V), nachdem die beiden Schenkel nach dem 
großen Winkelmaße (zu § 6 A. 1. VI) rechtwinklig zueinander eingestellt sind, festanliegend 
an der Stelle unter den Schiffsboden geschoben, an der der Tiefgangsanzeiger angebracht 
werden soll. Nachdem der andere Schenkel nach dem Lote oder der Wasserwage in 
senkrechte Stellung gebracht ist, zeigt auf seiner Maßeinteilung der Wasserspiegel den 
Tiefgang des Schiffes an der untersuchten Stelle an. Die ermittelten Maße sind die 
Leertiefen, d. h. die Abstände der Nullpunkte der Tiefgangsanzeiger vom Wasserspiegel. 
Von diesen Nullpunkten ab werden üÜber dem Wasserspiegel Tiefgangsanzeiger mittels 
des Tiefgangsteilers (zu § 6 A. 1. VIII) auf die Bordwände übertragen. 
2. Bei Schiffen, an denen der Tiefgangsteiler mit Markierstift wegen starker 
Neigung der Schiffswand nicht anzuwenden ist, wird die Einteilung der Tiefgangs- 
heiger vom Wasserspiegel aufwärts mittels eines senkrecht gehaltenen Meterstocks 
timmt. 
3. Die Dezimetermarken der Tiefgangsanzeiger werden bei hölzernen Schiffen durch 
Eichnägel (schmiedeeiserne Nägel von mindestens 2 cm Schaftlänge mit kegelförmigem 
Kopfe von 1,2 cm Durchmesser bei eisernen Schiffen sowie bei Schiffen mit eisernen 
Borden durch Körnerschläge, deren Mittelpunkte die Teilung bilden, bezeichnet. 
Die Enden der Tiefgangsanzeiger werden bei hölzernen Schiffen und bei eisernen 
Schiffen, bei denen das Ende eines Tiefgangsanzeigers auf einen Konstruktionsteil aus 
Holz trifft, durch einen eingebrannten Strich von 10 cm Länge, etwa 3 mm Breite und 
etwa 5 mm Tiefe bezeichnet, der mit der Grundfarbe des Tiefgangsanzeigers ausgemalt 
wird. Der Strich wird außerhalb des Tiefgangsanzeigers, aber sich unmittelbar an ihn 
anschließend, eingebrannt (vgl. Fig. 1). Bei eisernen Schiffen wird das obere Ende der 
Tiefgangsanzeiger durch den Kopf eines durch die Schiffswand geführten Nietes bezeichnet. 
Der äußere Kopf des Nietes hat einen Durchmesser von mindestens 15 mm und einen 
keilförmigen Ausschnitt, der mit dem Ende der Tiefgangsanzeiger zusammensallen muß. 
Wo es nicht angängig ist, diese Marke anzubringen, kann das obere Ende der Tiefgangs- 
anzeiger durch 4 Körnerschläge in je 4 cm Entfernung voneinander, die durch Aufbohren 
mit einem konischen Bohrer bis auf 8 mm Durchmesser und entsprechender Tiefe er- 
weitert werden, bezeichnet werden. Die Bohrungen werden außerhalb des Tiefgangs-= 
anzeigers, aber sich unmittelbar an den Tiefgangsanzeiger anschließend, angebracht und 
mit der Grundfarbe des Tiefgangsanzeigers ausgemalt. Die Mittelpunkte der Bohrungen 
sollen mit dem Ende des Tiefgangsanzeigers zusammenfallen (vgl. Fig. 1). 
4. Zur leichteren Unterscheidung werden die vollen Meter durch drei, die halben 
Meter durch zwei, die zehntel Meter durch je einen Eichnagel oder Körnerschlag bezeichnet. 
Eichnägel und Körnerschläge sind auf 5 cm Entfernung von Mitte zu Mitte wagerecht 
nebeneinander anzuordnen. " 
5. Das Anmalen der Desganneeiger erfolgt nach den Mustern in Figur 1; 
auch ist das Anbringen der Eichzeichen in der aus Figur 1 ersichtlichen Weise 
auszuführen.
	        
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