202 Nr. 18. 1914.
Zu § 3.
1. Für die Ermittelung der Nullpunkte der Tiefgangsanzeiger wird der eine
Schenkel des Tiefenmaßes (zu § 6 A. 1. V), nachdem die beiden Schenkel nach dem
großen Winkelmaße (zu § 6 A. 1. VI) rechtwinklig zueinander eingestellt sind, festanliegend
an der Stelle unter den Schiffsboden geschoben, an der der Tiefgangsanzeiger angebracht
werden soll. Nachdem der andere Schenkel nach dem Lote oder der Wasserwage in
senkrechte Stellung gebracht ist, zeigt auf seiner Maßeinteilung der Wasserspiegel den
Tiefgang des Schiffes an der untersuchten Stelle an. Die ermittelten Maße sind die
Leertiefen, d. h. die Abstände der Nullpunkte der Tiefgangsanzeiger vom Wasserspiegel.
Von diesen Nullpunkten ab werden üÜber dem Wasserspiegel Tiefgangsanzeiger mittels
des Tiefgangsteilers (zu § 6 A. 1. VIII) auf die Bordwände übertragen.
2. Bei Schiffen, an denen der Tiefgangsteiler mit Markierstift wegen starker
Neigung der Schiffswand nicht anzuwenden ist, wird die Einteilung der Tiefgangs-
heiger vom Wasserspiegel aufwärts mittels eines senkrecht gehaltenen Meterstocks
timmt.
3. Die Dezimetermarken der Tiefgangsanzeiger werden bei hölzernen Schiffen durch
Eichnägel (schmiedeeiserne Nägel von mindestens 2 cm Schaftlänge mit kegelförmigem
Kopfe von 1,2 cm Durchmesser bei eisernen Schiffen sowie bei Schiffen mit eisernen
Borden durch Körnerschläge, deren Mittelpunkte die Teilung bilden, bezeichnet.
Die Enden der Tiefgangsanzeiger werden bei hölzernen Schiffen und bei eisernen
Schiffen, bei denen das Ende eines Tiefgangsanzeigers auf einen Konstruktionsteil aus
Holz trifft, durch einen eingebrannten Strich von 10 cm Länge, etwa 3 mm Breite und
etwa 5 mm Tiefe bezeichnet, der mit der Grundfarbe des Tiefgangsanzeigers ausgemalt
wird. Der Strich wird außerhalb des Tiefgangsanzeigers, aber sich unmittelbar an ihn
anschließend, eingebrannt (vgl. Fig. 1). Bei eisernen Schiffen wird das obere Ende der
Tiefgangsanzeiger durch den Kopf eines durch die Schiffswand geführten Nietes bezeichnet.
Der äußere Kopf des Nietes hat einen Durchmesser von mindestens 15 mm und einen
keilförmigen Ausschnitt, der mit dem Ende der Tiefgangsanzeiger zusammensallen muß.
Wo es nicht angängig ist, diese Marke anzubringen, kann das obere Ende der Tiefgangs-
anzeiger durch 4 Körnerschläge in je 4 cm Entfernung voneinander, die durch Aufbohren
mit einem konischen Bohrer bis auf 8 mm Durchmesser und entsprechender Tiefe er-
weitert werden, bezeichnet werden. Die Bohrungen werden außerhalb des Tiefgangs-=
anzeigers, aber sich unmittelbar an den Tiefgangsanzeiger anschließend, angebracht und
mit der Grundfarbe des Tiefgangsanzeigers ausgemalt. Die Mittelpunkte der Bohrungen
sollen mit dem Ende des Tiefgangsanzeigers zusammenfallen (vgl. Fig. 1).
4. Zur leichteren Unterscheidung werden die vollen Meter durch drei, die halben
Meter durch zwei, die zehntel Meter durch je einen Eichnagel oder Körnerschlag bezeichnet.
Eichnägel und Körnerschläge sind auf 5 cm Entfernung von Mitte zu Mitte wagerecht
nebeneinander anzuordnen. "
5. Das Anmalen der Desganneeiger erfolgt nach den Mustern in Figur 1;
auch ist das Anbringen der Eichzeichen in der aus Figur 1 ersichtlichen Weise
auszuführen.