Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 18. 1914. 207 
3. Behufs Aufnahme der Maße wird der Eichraum mittels zweier senkrecht durch 
die beiden Enden der Leerebene und rechtwinklich zur Längenachse des Schiffes ge- 
legter Querschnitte in drei Abteilungen geteilt Die Einsenkungsebenen jeder derselben 
werden für sich vermessen. 
4. Vermessung der Einsenkungsebenen der mittleren Abteilung des Eichraums: 
a) Die Länge dieser Abteilung wird zwischen den sie begrenzenden beiden 
Querschnitten parallel zur Längenachse des Schiffes ermittelt. Die Messung 
erfolgt bei vorhandenem glatten Deck unmittelbar auf diesem, bei anderer 
Deckform und bei ungedeckten Fahrzeugen an der zu dem Behufe zwischen 
den beiden höchstgelegenen festen Endpunkten des Schiffes gespannten Leine 
(A. 1. VII) mittels der Meterstöcke. 
b) Die gefundene Länge wird in eine gerade Anzahl gleicher Teile geteilt, deren 
Länge bei einer Länge der Abteilung bis zu 20 m über 3 m, bei einer 
Länge der Abteilung von 20 m und mehr über 5 m nicht hinausgehen darf. 
Die Anzahl der Teile soll nicht größer sein, als zur Durchführung dieser 
Vorschrift erforderlich ist. · 
Nachdem mittels eines Meterstocks oder des Meßbandes die einzelnen 
Teilpunkte abgesetzt sind, wird ihre Lage am Schiffe rechtwinklig zur Längs- 
schiffsebene auf die beiden Bordwände übertragen. 
c) Demnächst wird der Ort jedes Teilpunkts auf die darunter durch Kreide— 
ch 
striche bemerkbar gemachten, drei zu vermessenden Einsenkungsebenen übertragen. 
Mittels einer an jedem Teilpunkt querschiffs über das Fahrzeug ge— 
legten und auf der einen Seite darüber hinausragenden Latte, oder, wenn 
das infolge der Einrichtung des Fahrzeugs umständlich sein sollte, mittels 
eines Bandmaßes wird in einer sich dazu eignenden Höhe die ganze, von 
Bord zu Bord sich erstreckende Breite des Fahrzeugs gemessen. 
Demnächst wird mittels eines am überragenden Teile der Latte 
oder eines entsprechend festgehaltenen Auslegers frei herabhängenden 
Lotes für jeden Teilpunkt der Länge des Fahrzeugs, auf einer seiner 
Seiten der Unterschied der soeben gemessenen Bordbreite und der Breite 
an jeder der drei Einsenkungsebenen bestimmt. Unter Verdoppelung dieses 
Unterschieds findet man je nach der Form des Schiffes durch Addition 
oder Subtraktion für jeden Teilpunkt der Länge die gesuchten Breiten 
zwischen den äußeren Bordwänden in jeder der zu messenden drei Ein— 
senkungsebenen. » 
Wenn die Schiffswand (wie bei klinkergebauten Schiffen) Absätze bildet, so 
wird jeder Abstand der Lotleine von der Bordwand, welcher in die Rähe 
eines solchen Absatzes fällt, sowohl oberhalb wie unterhalb desselben ge— 
messen und das arithmetische Mittel zwischen beiden Maßen als der wahre 
Abstand angenommen. 
5. Sind hiernach die einzelnen Breiten der die Eichschichten nach oben und nach 
unten begrenzenden Ebenen für die mittlere Abteilung festgestellt, so werden die Ab- 
stände des 
Vorder= und Hinterschiffs von dem vorderen beziehungsweise hinteren Quer- 
schnitt ermittelt. Zu diesem Zwecke wird das Lot in der Längenachse des Schiffes 
sowohl in dem vordersten wie dem hintersten festen Punkte des Schiffskörpers, oder
	        
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