Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 18. 1914. 
— 7 — 
Tragfähigkeit des Schiffes bis zur oberen Eichebene, abgerundet 
  
nach § 8 der Eichordnnngg Tonnen. 
Auf Grund der am 19 zu 
Eichung .«.« 
beendeten Eschprüfung wird dieser 
Eichschein ausgefertigt. 
„den. 19. 
Schiffseichbehörde. 
(Unterschrift.) 
(Siegel.) 
Die Eichprüfung wurde an 19. 
su............................·.·.................... vorgenommeninfolge..........·.....·... 
ihre Ergebnisse sind Seite 2 dieses Eichscheins, ihre Vornahme ist in das 
Verzeichnis der Eichungen und Eichprlfungen unter lfd. r0r. 
der Eichbehörde zu eingetragen. 
......................... ,den 19.... 
Schiffseichbehörde. 
· (Unterschrift.) 
(Slegel.)
	        
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