278 Nr. 27. 1914.
(2) Bekanntmachung vom 25. April 1914, betreffend Anderungen der Deutschen
Wehrordnung. -
Die nachstehenden, durch Kaiserlichen Erläß vom 31. März-1914 genehmigten
Anderungen der Deutschen Wehrordnung werden hierdurch zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 25. April 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium.
von Blücher. L. von Meerheimb.
Aufs Ihren Bericht vom 23. März. 1914 will Ich die anliegenden Anderungen
der Deutschen Wehrordnung genehmigen.
Achilleion, Korfu, den 31. März 1914.
gez. Wilhelm.
., D— agz. Delbrück.
An den Reschskanzler (Reichsamt des Innern).
Anderungen der Deutschen Wehrordnungt#“
aus. Anlaßdes Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetzes, vom. 22. Juli 1913 und
des Gesetzes zur Abänderung des Reichsmilitärgesetzes sowie des Gesetzes betreffend
Anderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar F888, vom 22.-Jult 1913.
* "- 2.
Als Ziffer 6 a ist einzufügen: n9 ⅜l ·
«6a.DerReichskanzlertamtdieGeschästeder-Erladlon1mission--undder-ver-
stärkten Ersatzkommission in Ansehung von Militärpflichtigen, die in einem
Schußgebiet, in dem eine Schuytruppe nicht besteht, oder im Ausland leben,
besonderen Kommissionen übertragen; solche Kommissionen werden auf seine
Anordnung in dem Schutzgebiet am Amtssitz eines höheren Berwaltungs-
beamten und im Ausland am Amtssitz eines Berufslonsuls oder, wo ein
solcher nicht vorhanden ist, eines Gesandten des Reichs gebildet.
#) Zeutralblatt für 1001, Beilage zu Nr. 32, für 1904 S. 85, für 1005 119, für 1900
S. 1207, für 1010 S. 408, für 1912.6., 623 und für 19#i#8 S. 1230.