Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  58.  1918.  409

Fläche,  wenn  sie  für  einen  besonderen  Zweck  einzeln  hergestellt  oder  mit  Ausfschrift
versehen  worden  sind.  ç  *#

21.  Reklamegegenstände  ohne  Ausnahme;  Aschenbecher,  Briefbeschwerer,  Brieföffner,
Feuerzeuge,  Löscher,  Kalendergestelle,  Schreibzeuggarnituren  usw.

22.  Schmutzabtretgitter.  4%  ç

23.  Ständer  für  Garderobe,  für  Schirme,  für  Zeitungen.  .

24.  Stoßbleche,  Sockel=  und  Schonerbleche  an  Ein=  und  Durchgangstüren  aller  Art,
an  Ladentheken  und  Schankbüfetts,  an  Säulen  und  Pfeilern.

25.  Treppenläuferstangen,  Treppenläuferstangenendknöpfe.

26.  Türklopfer.  »

27.  Untersätze  von  Kleiderablagen,  von  Kleider=  und  Schirmständern  sowie  von
Möbeln.

28.  Wäschekörbe=  und  Wäschehaken.

29.  Zierat,  Zierknöpfe,  Zierkugeln,  Zierspitzen,  aufgeschraubte,  aufgesteckte  oder  verstiftete
  an  Gittern,  Geländern,  eisernen  und  hölzernen  Garderobenhaken,  an
Garderobenablagen,  an  Garderobenständern,  an  Garderobengarnituren,  an
Schirmständern  und  an  Zeitungsständern;  Zieraufsätze,  auch  Adler,  Kronen  an
Säulenwagen,  soweit  sie  nicht  zum  Tragen  des  Wagebalkens  erforderlich  sind,
ferner  Ausstattungsbeschläge  an  Geschirren  von  Zugtieren,  soweit  diese  Teile
nicht  zum  Gebrauch  notwendig  sind.

30.  Zierstücke,  figürliche  und  ornamentale,  an  und  auf  Gebäuden,  in  Hauseingängen,
in  Treppenhäusern,  in  nicht  öffentlichen  Höfen  und  Gärten  (Figuren,  Gruppen,
Vasen,  Obelisken,  Brunnen,  Reliefs,  Epithaphien,  Wappen).  Ausgenommen  sind
Gegenstände  der  genannten  Art  an  Grabstätten,  auf  öffentlichen  Plätzen  und
Straßen,  in  öffentlichen  Gärten,  Parks  usw.

Ofd.  Nr.  Reihe  II.
31.  Arme,  Ausleger  und  Träger  für  Lampen  und  Laternen  am  Außeren  von  Geäuden.

32.  Barrierenstangen  aller  Art,  nebst  Pfosten  und  Stützen,  Knäufen,  Rosetten,
Zieraten  und  Zierringen.
33.  Bekleidungen,  innere  und  äußere  (nicht  Tragekonstruktionen)

a)  von  Fenstern,  von  Schaufenstern,  von  Schaukasten,  von  Vitrinen  und  von
Ausstellschränken;

b)  von  Haustüren,  von  Korridor=  und  Zimmertüren,  von  Ladentüren,  von
Windfangtüren,  von  Drehtüren,  von  Fahrstuhltüren  u.  dgl.,  von  Türrahmen,
  von  Türnischen  (Laibungen,  Türstockfüllungen);

e)  von  Kassenschaltern,  von  Fahrstuhlkabinen,  von  Fahrstuhlumwehrungen  und
von  Telephonkabinen;  .

tyvaPfeilernundFüllungen,vonSchanktischen,vonSchaitkbüfetts,von
Anrichten,  von  Ladentischen,  von  Theken  u.  dgl.;

e)  von  Pfeilern  und  Füllungen  an  Balkons  und  an  Fassaden,  soweit  sie  nicht
eingemauert  sind.

34.  Brauseköpfe  (s.  auch  Ifd.  Nr.  48)  einschließlich  Steigerohre  von  Bädern,  Badeöfen
  und  Badewannen  in  Haushaltungen.