Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Ar. 42. 348 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 3. Juli 1914. 
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Allodifizierung des Gutes Groß= und 
Neu Poserin, Amts Lübz und Goldberg. (2) Bekanntmachung zur 
Ergänzung der Geschäftsanweisung für die Gerichtsvollzieher. 
  
(1) Bekanntmachung vom 26. Juni 1914, betreffend Allodifizierung des Gutes 
Groß und Neu Poserin, Amts Lübz und Goldberg. 
Das ritterschaftliche Gut Groß= und Neu-Poserin, Amts Lübz und Goldberg, 
ist zu dem bisher lehnbaren Teile unter dem heutigen Tage allodifiziert worden, 
Schwerin, den 26. Juni 1914. 
Großherzoglich' Mecklenburgisches Justizministerium. 
Langfeld. 
  
(2) Bekanntmachung vom 30. Juni 1914 zur Ergänzung der Geschäftsanweisung 
für die Gerichtsvollzieher. « 
Tie Geschäftsanweisung für die Gerichtsvollzieher vom 4. Oktober 1899 (Rbl. 
Nr. 48) wird, wie nachsteht, ergänzt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.