T Nr. 43. 1914.
maßregeln wie Steinkohlengasleitungen nach den Regeln des deutschen Vereins von
Gas= und Wasserfachmännern verlegt werden. ç
Kupferlegierungen sind für Hähne, Ventile und Verschraubungen zulässig, reines
Kupfer nur für Heizerenner. «
F. Allgemeine Bestimmungen.
15. Die Beschickung der Entwickler mit Kalziumkarbid und Wasser muß so geregelt
sein, daß das Entwicklungs= oder Kühlwasser keine höhere Temperatur als 60 %
annimmt.
16. Der innere überdruck eines Azety etwicklungsapparats darf in der Regel
in keinem Teile 500 Millimeter Wassersäule überschreiten; in besonderen Fällen können
höhere Drucke bis zu einer halben Atmosphäre angewendet werden, wenn die Verwendung
des Gases (z. B. zu technischen Zwecken) dies bedingt. Die durch die Eisenbahn-Verbeyrsordnung
getroffenen besonderen Vorschriften für eiserne Gefäße mit komprimiertem
gelöstem Azetylen werden hierdurch nicht berührt. * 4
Der Druck in den Huusleitungen darf in der Regel 250 Millimeter Wassersäule
nicht überschreiten, es sei denn, daß in besonderen Fällen höhere Drucke durch die Art
der Verwendung des Gases (3. B. zu technischen Zwecken) bedingt werden und ohne
Gefahr zulässig sind.
17. In. keinem Teile des Entwicklers darf, in der Mitte des Gasraums gemessen,
eine Erhitung des Gases über 100% C eintreten. Das Gas darf dem Gasbehälter nicht
mit einer 50 5 C übersteigenden Temperatur zugeführt werden.
18. Werden Druckmesser (Flüssigkeitsmesser) an den Apparaten angebracht, so
müssen sie absperrbar und mindestens doppelt so lang sein, als es der normale Gasdruck
erfordert. In Azetylenanlagen für Beleuchtungszwecke mit einer Stundenleistung von
mindestens 3000 Liter Gas ist für jede Apparatengruppe sowie für etwa besonders auf-Helte
Gasbehälter und für das Rohrneg je ein eigener Druckmesser mit entsprechender
ezeichnung anzubringen.
19. Jede Azetylenanlage ist so einzurichten, daß bei der ersten Inbetriebnahme
und nach Vedarf ie Ableitung des Gasluftsgemisches ins Freie erfolgen kann. Jede
feststehende Anlage ist mit einem Haupthahne zu versehen, der das Abstellen der ganzen
ohrleitung gestattet und leicht. zugän lich vor dem Reiniger angebracht sein muß.
Wird am Entwickler ein A [perrhah vorgesehen, so muß dieser als Dreiweghahn
derart ausgestattet werden, daß das im Entwickler nach seiner Abschaltung etwa noch
entwickelte Gas durch eine Rohrleitung ins Freie geleitet wird. Bei Weeklenenlaßen
für Beleuchtungszwecke mit einer Stundenleistung von mindestens 3000 Liter Gas
müssen Wäscher, Reinigeranlage, Trockner, Stationsgasmesser, Druckregulator usw. mit
vollkommenen Umgehungsleitungen versehen sein.
20. Durch die Art der Führung der Gaszuleitungs= und Abführungsrohre ist zu
vermeiden, daß Verstopfungen der Gaswege, insbesondere durch Kondenswasser, eintreten
können. Erforderlichenfalls sind Entwässerungsvorrichtungen vorzusehen.
der. MI. 26