Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Ar. 46. 896 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckhlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 22. Juli 1914. 
Inhalt. 
II. Ableilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Verwendung des surrogatfreien und 
surrogathaltigen Mecklenburgilchen Wappenpapiers aus der Papierfabrik 
von F. Schoeller und Bausch in Neu Kaliß durch die Behörden. 
  
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 14. Juli 1914, betreffend Verwendung des surrogat- 
freien und des surrogathaltigen Mecklenburgischen Wappenpapiers aus der 
Papierfabrik von F. Schoeller und Bausch in Neu Kaliß durch die Behörden. 
Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß außer dem surrogatfreien Mecklenbur- 
gischen Wappenpapier der Sorten Nr. 6 und 10 aus der Papierfabrik von 
F. Schoeller und Bausch in Neu Kaliß — siehe die Bekanntmachung vom 31. Mai 
1894 in Nr. 19 des Rbl. für 1894 — für die Folge auch furrogathaltiges Meck- 
lenburgisches Wappenpapier zu verwenden ist. 
Mit der vorbezeichneten Papierfabrik sind wegen der Herstellung solchen 
Papiers die in den nachfolgenden, bis auf weiteres gültigen Bestimmungen ent- 
haltenen Vereinbarungen getroffen worden.
	        
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