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Nr. 47. 1914.
Seite 20 unter Ia Sprengstoffe. B. Schießmittel. 2. Gruppe „Ver-
packung“ c. (2) ist am Ende hinzuzufügen: Einzelne Kar-
tuschen dürfen ein höheres Gewicht haben.
Seite 32 unter Ib Munition. „Güterverzeichnis“ Nr. 5. Die
Üüberschrift wird gefaßt:
Brisante Sprengladungen für Geschosse, Torpedos
und Minenz; ferner Sprengpatronen, Sprengbüch-
sen unddergleichen, Schrapnellgranaten differ 7 a) ),
sämtlichohne Zünder.
Daselbst wird als Absatz c) nachgetragen:
c) Schrapnellgranaten (Ziffer 72) E) bis 7,5 cm Ka-
liber ohne Kammerhülsen — und Bodenkammer-
ladung und ohne Zünder.
Daselbst unter „Verpackung“ zu Ziffer 5 Abs. (2) am Ende ist nach-
zutragen:
Schrapnellgranaten ohne Kammerhülsen= und
Bodenkammerladungen — an Stelle der Zünder
Zinkverschlußschraubenmithohlem Zapfen — unter
Pc) sind in starke Holzkisten derart zu verpacken, daß
sieinden Kisten feststehen. Die Kisten sindmit Hand-
haben so zu versehen, daß beim Tragen der Kiste die
Geschosse mit der Zinkverschlußschraube nach oben
gerichtet sind.
Daselbst im Absatz (3) am Ende:
oder „Schrapnellgranaten ohne Kammerhülsen-
und Bodenkammerladung, Ilb Oben. Nicht stürzen“.
Seite 45 unter Id. Verdichtete und verflüssigte Gase unter „Ver-
ladungsvorschriften“ 2 a) „Entzündlich und giftig“ ist zwischen
„Grubengas“ und „Olgas“ einzufügen: «
Aethan. . .Ziffer5.
. Seite 66 unter IV. Giftige Stoffe unter Ziffer 8 des Güter-
verzeichnisses ist hinter „chlorsaure Salze“ aufzunehmen:
Bariumsuperoxyd.
Daselbst unter „Verpackung“ sind in dem mit „Chlorsaure Salze“
beginnenden Absatze diese Worte zustreichen und dafür zu setzen:
Die Stoffe der Ziffer 8.