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Nr. 47. 1914.
Seite 20 unter Ià Sprengstoffe. B. Schießmittel. 2. Gruppe „Verpackung“
c. (2) ist am Ende hinzuzufügen: Einzelne Kartuschen
dürfen ein höheres Gewicht haben.
Seite 32 unter Ib Munition. „Güterverzeichnis“ Nr. 5. Die
Uüberschrift wird gefaßt:
Brisante Sprengladungen für Geschosse, Torpedos
und Minenz; ferner Sprengpatronen, Sprengbüchsen
unddergleichen, Schrapnellgranaten (Ziffer 7 a) E),
sämtlichohne Zünder.
Daselbst wird als Absatz c) nachgetragen:
Jc) Schrapnellgranaten (Ziffer 73)—) bis 7,5 cm Kaliber
ohne Kammerhülsen — und Bodenkammerladung
und ohne Zünder.
Daselbst unter „Berpackung“ zu Ziffer 5 Abs. (2) am Ende ist nachzutragen:
Schrapnellgranaten ohne Kammerhülsen= und
Bodenkammerladungen — an Stelle der Zünder
Zinkverschlußschrauben mithohlem Zapfen — unter
Jc) sind in starke Holzkisten derart zu verpacken, daß
sieinden Kisten feststehen. Die Kisten sindmit Handhaben
so zu versehen, daß beim Tragen der Kiste die
Geschosse mit der Zinkverschlußschraube nach oben.
gerichtet sind.
Daselbst im Absatz (3) am Ende:
oder „Schrapnellgranaten ohne Kammerhülsenund
Bodenkammerladung, Id Oben. Nicht stürzen“.
Seite 45 unter Id. Verdichtete und verflüssigte Gase unter „Verladungsvorschriften“
2a) „Entzündlich und giftig“ ist zwischen
„Grubengas“ und „Olgas“ einzufügen: "
Aethan. . .Ziffet5.
. Seite 66 unter IV. Giftige Stoffe unter Ziffer 8 des Güterverzeichnisses
ist hinter „chlorsaure Salze“ aufzunehmen:
Bariumsuperoxyd.
Daselbst unter „Verpackung“ sind in dem mit „Chlorsaure Salze“
beginnenden Absatze diese Worte zustreichen und dafür zu setzen:
Die Stoffe der Ziffer 8.