Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 18. 407 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckhlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 31. Juli 1914. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Erklärung des Kriegszustandes. 
  
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 31. Juli 1914, betreffend Erklärung des Kriegs- 
zustandes. 
Altona, den 31. Juli 1914. 
Erklärung des Kriegszustandes. 
Durch Kaiserliche Verordnung ist der Bezirk des IX. Armeekorps in Kriegs- 
zustand erklärt. 
Die vollziehende Gewalt innerhalb des Korpsbezirks geht infolgedessen 
an mich über. 
Die Zivilverwaltungs= und Gemeindebehörden haben meinen Anordnungen 
und Aufträgen Folge zu leisten. — 
Der Kommandierende General des IX. Armrekorps. 
(Stempel.) 
Vorstehende Erklärung wird hierdurch bekannt gemacht mit dem Bemerken, 
daß die Zivilbehörden den Anordnungen und Aufträgen der Militärbefehlshaber 
Folge zu leisten haben. 
Schwerin, den 31. Juli 1914. 
Großberzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium. 
Langfeld. von Blücher. 
  
 
	        
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