Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  54.  a26

Regierungs-Blatt

für  das

Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.

Jahrgang  1914.
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  4.  August  1914.

Inhalt:

II.  Abtellung:  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  den  Verkehr  mit  Kraft=  und  Luftfahr-=zeugen.
  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Verkauf  von  Waffen.  (3)  Bekanntmachung,
  betreffend  Unterstützung  der  Gendarmerie.  (4)  Bekanntmachung,
  betreffend  Verbreitung  von  Alarmnachrichten  während  des
Krieges.  (5)  Bekanntmachung,  betreffend  Nachweisung  von  Arzten.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  4.  August  1914,  betreffend  den  Berkehr  von  Kraftund
  Luftfahrzeugen.
I.  Das  Aufsteigen  von  nicht  militärischen  Luftfahrzeugen  jeder  Art  ist  bis
auf  weiteres  gänzlich  verboten.
II.  Fremde  Kraftfahrzeuge  sind  anzuhalten,  die  Weiterfahrt  ist  erst  nach
Anfrage  beim  Divisionskommando  in  Schwerin  zu  gestatten.

Schwerin,  den  4.  August  1914.
Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministertum  des  Innern.

L9.  von  Meerheimb.

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