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Ar. 58.
Regierungs-Blatt
für das *
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 8. August 1914.
Inhalt:
II. Abteilung: (1) Bekanntmachung, betreffend Aufruf Seiner Majestät des Kaisers an
das deutsche Heer und die dentsche Marine. (2) Bekanntmachung, betreffend
Beamtenbesoldung im Mobilmachungsfall. (3) Bekanntmachung, be-
treffend Beschäftigung von gewerblichen Arbeitern an Sonn= und Fest-
tagen. (4) Bekanntmachung, betreffend ausländische Arbeiter. (5) Be-
kanntmachung, betreffend Verwendung von Ersatz= und Landfturm-
mannschaften zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. (6) Be-
kanntmachung, betreffend die Zurückstellung deutscher Vorschnitter.
(7) Bekanntmachung, betreffend Einrichtung von Kriegsprüfungen für
Kandidaten des höheren Lehramts.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 7. August 1914, betreffend Aufruf Seiner Mojestät
des Kaisers an das deutsche Heer und die deutsche Marine.
Der nachfolgende Aufruf Seiner Majestät des Kaisers wird hierdurch zur
allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Obrigkeiten werden aufgefordert, den Aufruf durch Anschlag der
Bevölkerung bekannt zu geben.
Schwerin, den 7. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. von Meerheimb.
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