462 Nr. 60. 1914.
des Hansabundes, der Christlichen, Hirsch- Dunkerschen und Freien Gewerkschaften.
Die Tätigkeit aller Organisationen soll im vollen Umfange aufrechterhalten,
jedoch nach gemeinsamen Zielpunkten gelenkt werden.
Die Behörden werden aufgesordert, den Anregungen und Anträgen der
Reichszentrale stattzugeben.
Die im Lande vorhandenen Organisationen wollen sich, soweit dies noch
nicht geschehen ist, der Reichszentrale anschließen.
Alle Anträge auf Benutzung von Militärzügen für Arbeitertransporte
müssen nach Vereinbarung mit der Eisenbahnabteilung des Großen Generalstabes
ausschließlich durch die Reichszentrale gehen.
Die Reichszentrale wird gegebenenfalls direkt mit den Verwaltungsbehörden
des Landes und den sonst in Betracht kommenden Stellen verhandeln.
Schwerin, den 9. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. von Meerheimb.
(2) Bekanntmachung vom 9. August 1914, betreffend Ausbildung von Flugschülern
in Görries.
Die Ausbildung der Flugschüler auf dem Flugplatze Görries wird auch
während der Mobilmachung fortgesetzt.
Flugzeiten sind bei günstigem Wetter von 3 Uhr 30 Minuten bis
8 Uhr morgens und von 6 Uhr 30 Minuten bis 9 Uhr abends.
Die Flugzeuge der Station haben auf den Tragflächen sowie auf dem
Seitensteuer je ein schwarzes Kreuz.
Störung der Flugübungen, insbesondere das Beschießen der Flugzeuge
durch die Zivilbevölkerung ist strengstens untersagt.
Schwerin, den 9. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Lübcke.
(3) Bekanntmachung vom 8. August 1914, betressend Erteilung der Approbation
als Apotheker an Kandibdaten der Pharmoazie.
Auf Grund eines Bundesratsbeschlusses vom 6. d. Mts. (Deutscher Reichs.
anzeiger 1914 Nr. 184) wird das unterzeichnete Ministerium bis auf weiteres
auf Antrag den Kandidaten der Pharmczie, die die pharmazeutische Prüfung