Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nt.66. 1914. 477 
JIst wegen derselben Tat Geldstrafe neben Freiheitsstrafe erkannt, so ist 
die Geldstrafe nur dann erlassen, wenn die Freiheitsstrafe unter diesen Erlaß 
fällt. 
Gegeben durch Unser Staatsministerium 
Schwerin, den 11. August 1914. 
Friedrich Franz. 
Langfeld, von Blücher. L. von Meerheimb. 
(Nr. 37.) Verordnung vom 11. August 1914, betrefsend die Notprüfungen an 
den höheren Schulen. 
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, 
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der 
Lande Rostock und Stargard Herr usw. 
Wir verordnen im Hinblick auf die angeordnete Mobilmachung wegen der Prü- 
sungen an den höheren Schulen, was folgt: 
1. Mit denjenigen Schülern der Prima einer neunstufigen höheren Lehr- 
anstalt, welche dieser Klasse mindestens im 3. Halbjahre angehören, sollen Reife- 
prüfungen abgehalten werden. Bedingung für die Zulassung ist, daß der Schüler 
zum Eintritt in den Heeresdienst verpflichtet ist oder mit Einwilligung seines 
gesetzlichen Vertreters freiwillig in denselben eintreten will und daß er für 
militärtauglich befunden worden ist. 
2. Denjenigen Schülern der Untersekunda einer neunklassigen Vollanstalt, 
welche dieser Klasse seit Michaelis 1913 angehören, kann ein Zeugnis ausgestellt 
werden, durch das die bedingungslose Versetzung nach Obersekunda ausgesprochen 
wird. Dieses Zeugnis hat die Bedeutung eines gültigen Zeugnisses über die 
wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Dienst. Voraussetzung 
ist, daß der Schüler das 17. Lebensjahr vollendet hat, sowie daß er mit Zustim- 
mung seines gesetzlichen Vertreters in den Heeresdienst eintreten will und für 
militärtauglich befunden worden ist. 
106“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.