Nr. 77. 517
Regierungs-Blatt
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 27. August 1914.
Inhalt.
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betresfend Verbot der Feilhaltung von Büchern.
(2) Bekanntmachung, betreffend landsturmpflichtige Schiffer. — Druck-
fehler-Berichtigung.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 26. August 1914, betressend Berbot der Feilhaltung
von Büchhern.
Die nachstehende Verfügung des kommandierenden Generals des IX. Armee-
korps wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 26. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Lübczke.
Altona, den 24. August 1914.
IX. Armeekorps.
Stellvertretendes Generalkommando.
Ich verbiete während des Kriegszustandes die Verbreitung oder öffent-
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