Nr. 77. 517
Regierungs-Blatt
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 27. August 1914.
Inhalt.
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betresfend Verbot der Feilhaltung von Büchern.
(2) Bekanntmachung, betreffend landsturmpflichtige Schiffer. — Druckfehler-Berichtigung.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 26. August 1914, betressend Berbot der Feilhaltung
von Büchhern.
Die nachstehende Verfügung des kommandierenden Generals des IX. Armeekorps
wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 26. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Lübczke.
Altona, den 24. August 1914.
IX. Armeekorps.
Stellvertretendes Generalkommando.
Ich verbiete während des Kriegszustandes die Verbreitung oder öffent-118