Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  77.  517

Regierungs-Blatt

Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.

Jahrgang  1914.
Ausgegeben  Schwerin,  Donnerstag,  den  27.  August  1914.

 

 

 

Inhalt.

II.  Abtellung.  (1)  Bekanntmachung,  betresfend  Verbot  der  Feilhaltung  von  Büchern.
(2)  Bekanntmachung,  betreffend  landsturmpflichtige  Schiffer.  —  Druckfehler-Berichtigung.


 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  26.  August  1914,  betressend  Berbot  der  Feilhaltung
von  Büchhern.

Die  nachstehende  Verfügung  des  kommandierenden  Generals  des  IX.  Armeekorps
  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  26.  August  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Lübczke.

 

Altona,  den  24.  August  1914.
IX.  Armeekorps.

Stellvertretendes  Generalkommando.

Ich  verbiete  während  des  Kriegszustandes  die  Verbreitung  oder  öffent-118