532 Nr. 82. 1914.
Der Reichskanzler. Berlin, den 27. August 1914.
(Reichsamt des Innern)
IA 7684.
Die österreichisch-ungarische Regierung hat sich bereit erklärt, die in
Deutschland zurückgebliebenen Familien der in den österreichisch ungarischen
Heeresdienst einberufenen Mannschaften in angemessener Weise zut unterstützen.
Die Anträge sind bei dem zuständigen k. k. Konsulat einzureichen. In
dringenden Fällen ist dafür zu sorgen, daß der Armenverband die österreichisch.
ungarischen Staatsangehörigen vorläufig notdürftig unterstützt. Die Kosten,
die ihm hierdurch erwachsen, sind bei dem zuständigen k. k. Konsulat zwecks
Erstattung anzumelden.
Andrerseits sind die deutschen Vertretüngsbehörden iin Ausland, so weit
es mit Rücksicht auf die kriegerischen Ereignisse möglich war, angewiesen
worden, die im Ausland zurückgebliebenen Familien der in den deutschen
Heeresdienst einberufenen Mannschaften nach Maßgabe des Bedürfnisses, auch
unter überschreitung der Mindestsätze des Gesetzes vom 28. Februar 1888
(Rö#l. S. 59) in der Fassung des Gesetzes vom 4. August 1914 (RGil.
S. 332) zu unterstützen. Ich ersuche ergebenst, dieses in geeignet erscheinen-
der Weise den beteiligten Kreisen zur Kenntnis zu bringen.
Im Auftrage: Lewald.
An
das Großherzoglich Mecklenburgische Ministerium
der auswärtigen Angelegenheiten
zu Schwerin.
(2) Bekanntmachung vom 31. August 1914, betreffend Heranziehung ehe-
maliger Unteroffiziere als Ausbilduͤngspetsonal.
Den Magistraten, Großherzoglichen Ämtern und Klosterämtern wird ein
Aufruf des stellvertretenden Generalkommandos des IX. Armeekorps vom
22. d. Mts., betreffend Heranziehung ehemaliger Unterosfiziere als Aus-
bildungspersonal, in einer Anzahl von Abdrücken zugefertigt werden.
Dem Aufruf ist durch Anschlag an geeigneten Stellen tunlichst Ver-
breitung zu geben.
Ebenso ist mit anderen den Behörden von hier aus unter Briefumschlag
zugehenden Aufrufen zu verfahren.
Schwerin, den 31. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Lübcke.