Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 86. 541 
2 
Regierungs-Blatt 
für dag 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 5. September 1914. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Familienunterstützungen. (2) Bekannt- 
machung, betreffend Freigabe von Benzin und Benzol während des 
Krieges für nicht militärische Zwecke. 
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 4. September 1914, betreffend Familien- 
unterstützungen. 
Die Ortsobrigkeiten und Gemeindevorstände werden darauf hingewiesen, daß 
die Fürsorge in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 10. August d. Is., be- 
treffend Familienunterstützungen, am Orte ihres jetzigen vorübergehenden Auf- 
enthalts beim Vorhandensein der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen auch 
solchen Familien zu gewähren sein wird, welche im Verlaufe der kriegerischen 
Ereignisse ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort verlassen haben. 
Zur Verhütung von Doppelzahlungen ist auf den in den Händen der Fa- 
milien befindlichen roten Unterstützungszetteln jedesmal der Zeitraum, für den 
gezahlt worden ist, und die Höhe der Zahlung zu vermerken. 
Schwerin, den 4. September 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
  
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