Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

570 Nr. 93. 1914. 
haben die Oberleitung dieser Jugendtruppe zu Übernehmen geruht. Als 
militärischer Berater in den Angelegenheiten der Jugendtruppe hat Seine 
Exzellenz der General der Kavallerie von Rauch zu Schwerin sich dem Staats- 
ministerium zur Verfügung gestellt. Die Führung der Jugendtruppe wird 
der Oberst Graf Haslingen zu Schwerin übernehmen. 
Das Staatsministerium fordert alle männlichen Jugendlichen des Landes, 
die das 15. Lebensjahr vollendet haben, auf, der Jugendtruppe beizutreten. 
Es mögen vor allem die nicht zurückstehen, die bis jetzt den Veranstaltungen 
für die sittliche und körperliche Kräftigung der Jugend ferngeblieben sind. 
An alle ehemaligen Offiziere, Unteroffiziere und gedjenten Mannschaften 
ergeht das Ersuchen, das Werk der militärischen Vorbereitung der Jugend 
dadurch zu fördern, daß sie sich zur Ausbildung der Jugendlichen als Führer 
und Lehrer zur Verfügung stellen. 
Wie das Staatsministerium gewillt ist, diesem hochbedeutsamen vater- 
ländischen Werk jede Unterstützung zuteil werden zu lassen, so erwartet es, 
daß die Obrigkeiten des Landes die militärische Vorbereitung der Jugend 
.ihres Bezirkes mit allem Nachdruck unterstützen. Die Obrigkeiten der 
Städte und Flecken werden insbesondere aufgefordert, Ortsausschüsse zur 
Förderung der militärischen Jugendvorbeitung zu biiden und Meeldestellen 
einzurichten, welche die Meldungen Jugendlicher zum Eintritt in die Jugend- 
truppe und die Meldungen derjenigen entgegennehmen, die bereit sind, an der 
Ausbildung der Jugendtruppe mitzuwirken. In den größeren Städten werden 
mehrere, über das Stadtgebiet verteilte Meldestellen einzurichten sein. Es 
erscheint zweckmäßig, zur Mitarbeit in den Ortsausschüssen und zur Verwaltung 
der Meldestellen diejenigen Vereinigungen usw. heranzuziehen, dic schon bisher 
der Jugendpflege jeder Art sich gewidmet haben. Abdrücke dieser Bekannt- 
machung werden mit Aufforderung zu Meldungen und unter Angabe des 
Ortsausschusses und der Meldestellen alsbald in ortsüblicher Weise, insbesondere 
in den Zeitungen und durch Anschlag bekannt zu geben sein. Listen über die 
eingegangenen Meldungen sind bis zum 25. September an das Bezirkskommando 
Schwerin, Arsenal, einzusenden. Auf dem Lande werden die Obrigkeiten 
sorgfältig zu prlfen haben, ob es, vielleicht unter Zusammenfassung mehrerer 
Ortschaften, möglich sein wird, die militärische Jugendvorbereitung durch- 
zuführen. Gegebenenfalls wird ebenso zu verfahren sein, wie dies für die 
Städte und Flecken bestimmt ist. 
Bei der Veranstaltung der UÜbungen der Jugendtruppe wird auf die 
Interessen der Schule die gebotene Rücksicht genommen werden. Die Leiter
	        
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