Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

586 Nr. 97. 1914. 
(2) Bekanntmachung vom 17. September 1914, betressend Aushebung von 
Krastfahrzeugen. 
Die Ortspolizeibehörden werden aufgefordert, diejenigen in ihrem Bezirke vor- 
handenen Lastkraftwagen und Kraftomnibusse, welche den in der Bekannt- 
machung vom 15. d. Mts., Rbl. Nr. 95, S. 580, bezeichneten Voraussetzungen 
genügen, tunlichst zu Dienstag, den 22. d. Mts., nachmittags 2 Uhr, 
nach Rostock (Füsilier-Kaserne) zu beordern, woselbst an diesem Tage 
eine Aushebung von Kraftfahrzeugen stattfindet. 
Die ausgehobenen Fahrzeuge werden möglichst sofort mit den bei den 
Fahrzeugen befindlichen Wagenführern an das Immobile Kraftwagen-Hilfs- 
depot Bremen zur Absendung gelangen. 
Die durch den Transport nach dem Gestellungsort entstehenden Kosten 
werden gegebenenfalls vergütet werden. 
Die Besitzer sind aufzufordern, zur Aushebung die in ihrem Besitze be- 
findlichen Papiere über den Erwerb, insbesondere den Anschaffungspreis der 
Fahrzeuge mitzubringen und vorzulegen. 
Schwerin, den 17. September 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Lübcke.
	        
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