Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Ar.  128.  705

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Regierungs-Blatt
.  für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schmerin.
Jahrgang  1914.
Ausgegeben  Schwerin,  Donnerstag,  den  26.  November  1914.

 

 

Inhalt.
II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Beschlagnahme  wdn  Großviehhäuten.
(2)  Bekanntmachung  zur  Ergänzung  der  Bekanntmachung  vom  20.  März
1907,  betreffend  die  Erstattung  von  Kosten  der  Rechtshilfe  zoder  sonstigen
  Beistandsleistung  in  gerichtlichen  Angelegenheiten.

II.  Abteilung.
(1)  Bekanntmachung  vom  25.  November  1914,  betreffend  Beschlagnahme
von  Grohviehhäuten.
Die  nachstehende  Bekanntmachung  des  Königl.  Preußischen  Kriegsministeriums,
betr.  Beschlagnahme,  pon  Großviehhäuten,  wird  hierdurch  zur  allgemeinen
Kesintnis.  gebracht  mit  dem  Hinweise,  daß  Zuwiderhandlungen,  soweit  nicht.
nach  den  allgemeinen  Strafgesetzen  höhere  Strafen  verwirkt  sind,  nach  8  .
unter  b.  des  Gesotzes  über  den  Belugerungszustand  vom  4.  Juni  1851  (oergl.
Verordnung  vom  13.  Juli  1870)  mit  Gefängnis  bis  zu  einei  Jahte  bestraft
werdeii  .
Alle  etwaigen  Anfragen  in  Angelegenheiten  der  Beschlagnahme  sind
direkt  an  die  Kriegs-Röhstgffeeteilune,  des  Kriezenönisteriums  in.  Perlin.
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Schwerin,  den  25.  November  1914.  ç
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