Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

710 
Nr. 129. 1914. 
2. Die Militärpflichtigen sind aufzufordern, sich in der Zeit vom 1. 
3. 
bis 15. Dezember 1914 zur Rekrutierungsstammrolle anzumelden. 
Von den mit der Führung der Zidvilstandsregister betrauten Behörden 
und Personen sind die nach § 46, 7 a und b der Wehrordnung 
anzufertigenden Auszüge aus dem Geburts= oder Sterberegister den 
zuständigen Stellen zum 1. Dezember 1914 zu übersenden. 
. Für den Beginn des Musterungsgeschäfts ist der 2. Januar 1915 
in Aussicht zu nehmen. 
In Vertretung: v. Wandel.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.