Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 138. 755 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzoatum Mecklenhurg· Gchmerin. 
Jahrgang 1914. » 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 17. Dezember 11914. 
... — #. -... . 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend. Allgemeine Richtlinien zur Ausstellung 
von Bescheinigungen für Reisen ins Ausland aus dem Bezirk des 
IX. Armeekorps. « «" 
  
«l·. 
(1) Bekanntmachung vom 16. Dezember 1914, betrefsend Allgemelne Richt- 
linien zur Ausstellung von Bescheinigungen für Reisen ins Ausland aus dem 
Bezirk des IX. Armeekorps. 
Uber die Ausstellung von Bescheinigungen für Reisen ins Ausland aus dem 
Bezirk des IX. Armeekorps hat das stellvertretende Generalkommando fol- 
gende allgemelne Richtlinien festgesetzt, die hiermit bekannt gegeben werden. 
Dazu wird bemerkt, daß für Reisende in Kraftwagen besondere verschärfte 
Bestimmungen gelten. « ""· ·'"« 
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LNachBelgicnöftlichdetLinieEschensAntwetpeniPrüsseI-Mpps.ernze 
nördlich Maubeuge (einschließlich dieser Orte). « 
Die Reise kann nur auf Grund eines Passierscheines des stellvertretenden 
Generalkommandos erfolgen. (Alle über Holland Ausreisenden müssen außer- 
dem die Vorschriften unter A 3 beachten).
	        
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