Nr. 143. 761
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 30. Dezember 1914.
Inhalt.
II. Abteilung. C Bekanntmachung, betreffend Haferbedarf der Heeresverwaltung.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 29. Dezember 1914, betreffend Haferbedarf der
Heeresverwaltung.
Zwecks Deckung des Haferbedarfs für die Heeresverwaltung ist die Spezial-
kommission zur Beschaffung der Landlieferungen im Kriege ermächtigt worden,
im Lande vorhandene Bestände an gedroschenem und ungedroschenem Hafer,
soweit sie nicht unbedingt für den eigenen Wirtschaftsbetrieb erforderlich sind,
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Heereszwecke sicher zu stellen.
Die auf Grund der Verordnung vom 1. April 1881 zur Ausführung
des Kriegsleistungsgesetzes eingesetzte Spezialkommission zur Beschaffung der
Landlieferungen im Kriege besteht aus dem Drosten Eichbaum zu Criritz
als Vorsitzenden sowie dem Gutsbesitzer Hillmann auf Zülow und dem
Bürgermeister Hofrat Dr. Burmeister zu Boizenburg als Mitgliedern.
Die Kommission hat den Auftrag erhalten, vorläufig wegen des freihändigen
Ankaufs des zurzeit vorliegenden Bedarfs mit den Besitzern größerer Hafer-
bestände in Verhandlung zu treten.
Da die Spezialkommission in der Lage ist, beim freihändigen Ankauf
günstigere Bedingungen zu stellen als beim Requisttions- dezw. Landlieferungs-
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