Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

 

 

 

 

 

Datum  Anihen
Bezeichnung  des  Inhalts.  der  Bekannt-  Beilage
machungen.
Nr..
«  1914
Einziehung  von  Tetanus-Serum  19.  Juni  39225
die  öffentliche  Ankündigung  oder  Anpreisuns  von  n  öcheinnmittein  23.  Juni  41
Einziehung  von  Diphtherie-Serum  .  14.  Juli  4822
Einziehung  von  Tetanus-Serum  14.  Juli  481
Stellvertretung  eines  zum  Militärdienst  eingez  enen  potheien-  ·
vorstandes  in  Orten  mit  nur  einer  einzigen  #  heke  2.  August  50  2581
Schutzimpfung  ..  22.  August  62820
Berichtigung  63  327
die  Prüfungskommission  für  die  zahnärztlichen  Vorprũfungen  12.  September  71958
die  zahnärztliche  Prüfungskommission  14.  September234
die  Prüsunhskommisston  für  die  ärztliche  vorbrũfung  16.  September  7158
die  ärztliche  Prüfungskommission  18.  September  7264
die  pharmazeutische  Prösungskommission  .  .....21.September72365
Erteilung  ber  Approbation  als  Apotheker  an  Kandidaten  der
Pharmazie  188.  Norember60437
die  im  Großherzogtum  Mecklenburg-  Schwerin  prüften  und  tätigen
Desinfektoren  nach  dem  Stande  vom  1.  —“  1914,  nebst
einer  Karte,  auf  der  die  Anzahl  der  Desinfektoren  und  der  Des-  .
infektoren  und  der  Dezinfektionsapparat  verseichnet  ist  10.  Dezember  486
die  deutsche  Arzneitaxe  1915.  .  21.Dezember99·485
Veterinärsachen.
Bekanntmachungen,  betreffend:
die  Tierlörperverwertungsanstalt  Lübz  .  .  9.  Januar  425
viehseuchenpolizeiliche  Anordnung  zum  Schute  aegen  die  Maul=  und
Klauenseuche  22.  Januar  5  8353
desgleichen  19.  Februar  9  62
Aufhebuns  der  wiehsenchenpoliteilichen  Anordnung.  vom.  22.  Januar
914  24.  Februar  11  78
Nichtochichen  einer  Verpflichtung  zur  Unzeige  vom  Ausbruch  der  Faulbrut
  unter  den  Bienen  außerhalb  Mecklenbungg.  26.  Februor  1113
die  Schiedsmänner  zur  Abschätzung  getöteter  usw.  Tier  25.  Februur  1282
Einschränkung  des  TDerbots  der  Einfuhr  von  tierischen  tohliofsen  aus
Belgien  und  den  Niederlanden.  .425.  Fedrurr  86
viehseuchenpolizeiliche  Anordnung  7.  April  22  146
Aufhebung  der  viehseuchenpolizeilichen  1nerdnungen?  vom  10.  De-  »
zember  1913  und  19.  Febrnar  1914  6.  April  21  1  1438