Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr.  18.  93

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Meckleuburg-Schwerin.
Jahrgang  1915.
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  2.  Februar  1915.

 

 

 

 

Inhalt.

I.  Abteilung.  (Nr.  6.)  Verordnung,  betreffend  die  Ergänzung  der  Verordnung  vom
9.  April  1899  zur  Ausführung  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  und  die
Ergänzung  der  Gerichtskostenordnung.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Familienunterstützungen.  (2)  Bekanntmachung,
  betreffend  Anderung  der  Postordnung.  (3)  Bekanntmachung,
betreffend  die  Getreide-Durchschnittspreise,  nach  denen  der  Geldkanon
der  Domanial-Erbpächter  usw.  für  die  nächste  Zahlungsperiode  zu  berechnen
  ist.  (4)  Bekanntmachung,  betreffend  Abänderung  der  Prüfungsordnung
  für  Arzte.  (5)  Bekanntmachung,  betreffend  den  Vollzug  der
tierärztlichen  Prüfungsordnung.

 

I.  Abteilung.

(Nr.  6.)  Verordnung  vom  29.  Januar  1915,  betreffend  die  Ergänzung  der  Verordnung
  vom  9.  April  1899  zur  Ausführung  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  und
die  Ergänzung  der  Gerichtskostenordnung.

Friedrich  Frauz,  von  Gottes  Gnaden  Großherzog  von  Mecklenburg,
Fürst  zu  Wenden,  Schwerin  und  Ratzeburg,  auch  Graf  zu  Schwerin,  der
Lande  Rostock  und  Stargard  Herr  usw.

Wir  verordnen  nach  hausvertragsmäßiger  Verhandlung  mit  Seiner  Königlichen

  Hoheit  dem  Großherzoge  von  Mecklenburg-Strelitz  und  nach  verfassungsmäßiger
  Beratung  mit  Unseren  getreuen  Ständen,  was  folgt:

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